Sitzung: 15.02.2017 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0370/16
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages
sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung
des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung
über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei
ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die
Gesellschafter.
Geprüft wurde der Jahresabschluss
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “Göken Pollak und Partner
Treuhandgesellschaft mbH“ Bremen, Zweigniederlassung Potsdam. Diese Prüfung hat
zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 18. November 2016 der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
In der Aufsichtsratssitzung am 28.
November 2016 wurde der Jahresabschluss ausführlich beraten.
Allgemeine Informationen:
Aufgrund des tragischen Erdrutsches
2009 auf Nachterstedter Seite des Concordia Sees, sind der See und seine
Uferbereiche nach wie vor weiträumig gesperrt. Damit ist keine touristische
Nutzung möglich und sämtliche Freizeitaktivitäten und geplanten Investitionen
liegen „auf Eis“.
Von den Gutachtergruppen wurden am
9. Juli 2013 zwei Gutachten zu den Ursachen des Erdrutsches vorgestellt. Beide
besagen, dass hoher Druck in Grundwasserschichten unterhalb des Kohleflözes
Hauptauslöser des Unglücks war.
Am 23. Februar 2016 hat dann die
Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zu dem Erdrutsch eingestellt. Der Verdacht
einer fahrlässigen Tötung habe sich nicht erhärtet weil es keine Anhaltspunkte
für eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Errichtung oder Pflege der
abgerutschten Böschung gab.
Am 28. Juni 2016 kam es zu einem
erneuten Zwischenfall. Das Erdreich geriet an einem noch nicht sanierten Teil
der Böschung wieder in Bewegung. Zwei schwere Baugeräte rutschen ab, ein
Arbeiter kann sich mit leichten Verletzungen retten. Nach diesem Ereignis ist
die geplante zeitlich und räumlich eingeschränkte touristische Nutzung in der
2. Jahreshälfte 2017 erneut in Frage gestellt und soll Anfang 2017 entschieden
werden.
Zum Geschäftsjahr 2015:
Das Geschäftsjahr 2015 schließt mit
einem Jahresüberschuss von 3.009,73 EUR ab. (im Vorjahr Jahresfehlbetrag von
12.224,90 EUR). Die Bilanzsumme verminderte sich um ca. 114 Tsd. EUR und betrug
zum 31.12.2015 ca. 1,6 Mio. EUR.
Das in der Bilanz ausgewiesene
Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich durch den Jahresüberschuss leicht
auf 829 Tsd. EUR und ist mit 51,9 % (Anteil an der Bilanzsumme) als gut
einzuschätzen. Allerdings wird es auch weiterhin notwendig sein, Zuschüsse von
Seiten der Gesellschafter zur Sicherung der Liquidität zu leisten.
Die Umsatzerlöse beliefen sich
ähnlich wie im Vorjahr auf insgesamt 69,8 Tsd. EUR (Vorjahr 66 Tsd. EUR) Den
höchsten Anteil am Gesamtumsatz erzielten wieder die Parkplatzgebühren mit ca.
33,2 Tsd. EUR (im Vorjahr 30,2 Tsd. EUR).
Folgende Arbeiten und Projekte
wurden beispielsweise durch die Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH
im Jahr 2015 zur Verbesserung des touristischen Angebotes durchgeführt:
• Betreibung
des Fahrradrast- und Informationsstützpunktes (FRISP) als ServicesteIle am
Europaradweg R1 mit personeller Betreuung,
• Fahrradverleih
über einen Kooperationspartner am FRISP
• Datenerfassung,
Aufbereitung und Präsentation regionaler touristischer Attraktionen
und Anbieter auf dem Infoterminal im
FRISP,
• Ausbesserungen
an Spielgeräten auf dem Abenteuerspielplatz,
• Durchführung
von eigenen Veranstaltungen: Saisoneröffnung Abenteuerspielplatz,
Seelandfest
Die Zuschüsse der Gesellschafter
betrugen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr ca. 260,7 Tsd. EUR (im Vorjahr 248,4
Tsd. EUR). Davon hat die Stadt Aschersleben 2015 einen anteiligen Betrag von
14,9 Tsd. EUR geleistet (im Vorjahr 14,6 Tsd. EUR).
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
konnte keine Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, sowie
keine Tatsachen feststellen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden.
Die Wirtschaftsprüfer weisen jedoch im Bestätigungsvermerk darauf hin, dass die
Aufgabenerfüllung der Gesellschaft nur durch die Zuschüsse der Gesellschafter
sichergestellt werden kann.
Letztlich sind aus dem Prüfbericht
keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die
Entlastung für 2015 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß
§ 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
Die Stadt Aschersleben ist mit einem
Stammkapitalanteil von 6% neben der Stadt Seeland Mitgesellschafterin der
Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner
Treuhandgesellschaft mbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Seeland
Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wird zur Kenntnis genommen.
- Der
Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der
Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH
a)
den Jahresabschluss zum 31.12.2015 festzustellen,
b)
den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer Herrn
Sebastian Kruse für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten und
c)
dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in
Höhe von 3.009,73 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Ja Nein Enthaltungen
9 - -