Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Stadt Aschersleben ist gem. § 22 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. 06. 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 17. 06. 2014 (GVBl. LSA S. 288, 341), der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) des Landes Sachsen-Anhalt, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. 06. 2016 (GVBl. LSA S. 202) und der §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. 06. 2014 (GVBl. LSA S. 288) berechtigt, Kostenersatz nach Maßgabe einer Satzung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr zu verlangen.

 

Die bisherige Satzung über Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aschersleben aus dem Jahr 2004 entspricht inzwischen nicht mehr den geltenden rechtlichen Bestimmungen und musste deshalb überarbeitet werden.

 

Mit der damit einhergehenden Kosten- und Gebührenkalkulation wurde das Ingenieurbüro Allevo Kommunalberatung GmbH beauftragt. Anhand der durch das Büro erarbeiteten Kalkulation wurde der als Anlage zur Satzung enthaltene Kostentarif erstellt.

 

Auch die Bezeichnung der Satzung wurde geändert in "Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aschersleben (Feuerwehrkosten- und -gebührensatzung)".

 

Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung wird die bisherige Satzung über Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aschersleben vom 05.05.2004 gegenstandslos.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte "Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aschersleben (Feuerwehrkosten- und -gebührensatzung)".