Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 6% neben der Stadt Seeland Mitgesellschafterin der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH.

 

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “Göken Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH“ Bremen, Zweigniederlassung Potsdam. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 18. November 2016 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

In der Aufsichtsratssitzung am 28. November 2016 wurde der Jahresabschluss ausführlich beraten.

 

Allgemeine Informationen:

Aufgrund des tragischen Erdrutsches 2009 auf Nachterstedter Seite des Concordia Sees, sind der See und seine Uferbereiche nach wie vor weiträumig gesperrt. Damit ist keine touristische Nutzung möglich und sämtliche Freizeitaktivitäten und geplanten Investitionen liegen „auf Eis“.

 

Von den Gutachtergruppen wurden am 9. Juli 2013 zwei Gutachten zu den Ursachen des Erdrutsches vorgestellt. Beide besagen, dass hoher Druck in Grundwasserschichten unterhalb des Kohleflözes Hauptauslöser des Unglücks war.

 

Am 23. Februar 2016 hat dann die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zu dem Erdrutsch eingestellt. Der Verdacht einer fahrlässigen Tötung habe sich nicht erhärtet weil es keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Errichtung oder Pflege der abgerutschten Böschung gab.

 

Am 28. Juni 2016 kam es zu einem erneuten Zwischenfall. Das Erdreich geriet an einem noch nicht sanierten Teil der Böschung wieder in Bewegung. Zwei schwere Baugeräte rutschen ab, ein Arbeiter kann sich mit leichten Verletzungen retten. Nach diesem Ereignis ist die geplante zeitlich und räumlich eingeschränkte touristische Nutzung in der 2. Jahreshälfte 2017 erneut in Frage gestellt und soll Anfang 2017 entschieden werden.

Zum Geschäftsjahr 2015:

 

Das Geschäftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss von 3.009,73 EUR ab. (im Vorjahr Jahresfehlbetrag von 12.224,90 EUR). Die Bilanzsumme verminderte sich um ca. 114 Tsd. EUR und betrug zum 31.12.2015 ca. 1,6 Mio. EUR.

 

Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich durch den Jahresüberschuss leicht auf 829 Tsd. EUR und ist mit 51,9 % (Anteil an der Bilanzsumme) als gut einzuschätzen. Allerdings wird es auch weiterhin notwendig sein, Zuschüsse von Seiten der Gesellschafter zur Sicherung der Liquidität zu leisten.

 

Die Umsatzerlöse beliefen sich ähnlich wie im Vorjahr auf insgesamt 69,8 Tsd. EUR (Vorjahr 66 Tsd. EUR) Den höchsten Anteil am Gesamtumsatz erzielten wieder die Parkplatzgebühren mit ca. 33,2 Tsd. EUR (im Vorjahr 30,2 Tsd. EUR).

 

Folgende Arbeiten und Projekte wurden beispielsweise durch die Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH im Jahr 2015 zur Verbesserung des touristischen Angebotes durchgeführt:

 

          Betreibung des Fahrradrast- und Informationsstützpunktes (FRISP) als ServicesteIle am Europaradweg R1 mit personeller Betreuung,

          Fahrradverleih über einen Kooperationspartner am FRISP

          Datenerfassung, Aufbereitung und Präsentation regionaler touristischer Attraktionen

und Anbieter auf dem Infoterminal im FRISP,

          Ausbesserungen an Spielgeräten auf dem Abenteuerspielplatz,

          Durchführung von eigenen Veranstaltungen: Saisoneröffnung Abenteuerspielplatz,

Seelandfest

 

Die Zuschüsse der Gesellschafter betrugen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr ca. 260,7 Tsd. EUR (im Vorjahr 248,4 Tsd. EUR). Davon hat die Stadt Aschersleben 2015 einen anteiligen Betrag von 14,9 Tsd. EUR geleistet (im Vorjahr 14,6 Tsd. EUR).

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte keine Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, sowie keine Tatsachen feststellen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Wirtschaftsprüfer weisen jedoch im Bestätigungsvermerk darauf hin, dass die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft nur durch die Zuschüsse der Gesellschafter sichergestellt werden kann.

 

Letztlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2015 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.

 

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 6% neben der Stadt Seeland Mitgesellschafterin der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH.

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH

 

a)      den Jahresabschluss zum 31.12.2015 festzustellen,

 

b)     den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer Herrn Sebastian Kruse für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten und

 

c)      dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 3.009,73 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 


(keine Abstimmung – 1. Beratung der Vorlage)