Sitzung: 17.01.2017 Ausschuss für Ordnung, Recht und Kommunales
Vorlage: VI/0352/16
Mit
der als Anlage beigefügten Richtlinie wird der Verwaltung eine
Handlungsgrundlage zur Verfügung gestellt, die eine zweckgebundene
Bezuschussung von Veranstaltungen und Aktivitäten aller Ortsfeuerwehren
innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben außerhalb des eigentlichen
Dienstgeschehens in einheitlicher Form regelt.
Dadurch
soll den Ortsfeuerwehren neben möglichen Einnahmen aus Spenden und sonstigen
Zuweisungen eine zusätzliche Unterstützung aus dem städtischen Haushalt gewährt
werden, um damit die Kameradschaft zu pflegen und das Ehrenamt innerhalb der
Freiwilligen Feuerwehr als solches zu fördern. Gleichzeitig soll mit dieser
Richtlinie und den darin aufgeführten Zuweisungen die gesellschaftliche Rolle
der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben in der Stadt mit ihren Ortsteilen
gestärkt werden.
Bei
der Festlegung der einzelnen Zuweisungsarten bzw. bei der Bemessung der
Zuweisungshöhe
wurde
auf Erfahrungswerte der Finanzierung von Veranstaltungen und Aktivitäten der
Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben aus den vergangenen Jahren zurückgegriffen,
um so auch eine zweckmäßige und bedarfsorientierte Finanzierung
sicherzustellen.
Die
konkreten Regelungen sind der als Anlage beigefügten Richtlinie über die
Gewährung von Zuweisungen an die Ortsfeuerwehren der Stadt Aschersleben zu
entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte „Richtlinie über die Gewährung von Zuweisungen an die Ortsfeuerwehren der Stadt Aschersleben“.