Sitzung: 11.01.2017 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VI/0368/16
Beide Straßenzüge befinden sich in einem sehr schlechten
baulichen Zustand. Die unzureichenden Straßenverhältnisse sind gekennzeichnet
durch Spurrinnen und Schlaglöcher, sowie einer nicht funktionierenden Straßenentwässerung.
Entsprechend dem vorliegenden Bodengutachten ist für diesen Zustand der fehlende
tragfähige und frostsichere Aufbau der jetzigen Verkehrsanlage ursächlich.
Mit der Realisierung dieser Baumaßnahme wird eine wesentliche
Verbesserung der Straßenverhältnisse erreicht.
Bestandteil der Maßnahme ist auch die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage
in den beiden Straßenzügen, da die vorhandene Beleuchtung nicht den
Erfordernissen der Mindestausleuchtung nach den geltenden Vorschriften
entspricht und technisch verschlissen ist.
Der Eigenbetrieb Abwasser wird im Zuge des Ausbaus einen
neuen Regen- und Schmutzwasserkanal verlegen und die ASCANETZ GmbH die Gas-,
die Trinkwasserleitung und die Stromversorgung erneuern bzw. umverlegen.
Die zukünftige Fahrbahnbreite inkl. der beidseitig
angeordneten Gossen wird im zweispurigen Bereich des „Wasserplans“ ca. 5,00 m
und im einspurigen Teil des „Wasserplans“ 3,00 m betragen. Im „Wasserplan“ werden auf der östlichen
Fahrbahnseite Parkplätze in Senkrechtaufstellung und auf der westlichen
Fahrbahnseite längs zur Fahrbahn angeordnet.
Auf Grund der eng anliegenden Bebauung in der
„Westdorfer Straße“ ist der Ausbau nur im Einrichtungsverkehr möglich. Die
Fahrbahnbreite beträgt hier 3,00 m. Im westlichen Ausbauenden können auf Grund
der Aufweitung der Bebauung zusätzlich Längsstellflächen angeordnet werden.
Die Gehwegbereiche werden grundsätzlich auf gesamter
Ausbaulänge durch eine Hochbordanlage vom Fahrbahnbereich getrennt. Die
Mindestgehwegbreite von 1,25 m kann wegen der örtlichen Gegebenheiten nicht immer
durchgängig erreicht werden.
An den Grundstückszufahrten sowie in den Bereichen, wo
der Fußgänger die Gehwegseite wechseln muss, werden die Bordanlagen abgesenkt.
Die Fahrbahn sowie die Parkflächen werden in Asphaltbauweise
hergestellt, die Gehwege und Zufahrten werden mit Betonsteinpflaster befestigt,
die verbleibenden Seitenbereiche werden ausgepflastert bzw. begrünt.
Alle Grundstückszufahrten, Straßen- und Wegeanbindungen
sowie vorhandene funktionsfähige Straßenentwässerungen sind im Zuge der
Baumaßnahme wieder herzustellen, anzuschließen bzw. anzupassen.
Auf Grund der äußerst beengten Verhältnisse und der
Vielzahl der zu koordinierenden Beteiligten Ver- und Entsorgungsunternehmen ist
mit einer jahresübergreifenden Bauzeit zu rechnen.
Die
Gesamtkosten betragen nach vorläufiger Berechnung 513.000 EURO für den
Straßenbau inkl. Straßenentwässerung und aller Nebenanlagen und der
Straßenbeleuchtung.
Für diese
Maßnahme wurden mit Schreiben vom 28.08.2015 Fördermittel beim Salzlandkreis
gemäß Nr. 8.2. VV-Entflechtungsgesetz beantragt. Mit Schreiben vom 16.12.2015
wurde die Aufnahme ins Mehrjahresprogramm und somit die Förderung mit der
Begründung abgelehnt, dass es sich zwar um eine verkehrswichtige innerörtliche
Straße handelt, die aber nicht nur ausnahmsweise straßenverkehrsrechtlichen
Beschränkungen unterliegt (hier: eingeschränkte Fahrbahnbreite,
Geschwindigkeitsbegrenzung). Diese Beschränkungen können auch nicht durch den
grundhaften Ausbau beseitigt werden. Somit ist eine Förderung entsprechend den
Richtlinien des Salzlandkreises ausgeschlossen.
Die Kosten für die im Zusammenhang mit dem Straßenbau
notwendige Verbesserung werden auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung
einmaliger Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen für die
Ortslage Aschersleben (Straßenausbaubeitragssatzung) umgelegt. Für Haupterschließungsstraßen
erfolgt die Umlage gem. § 5 Abs. (2) Pkt. 2 der Satzung.
.
Die
Berechnung der Beiträge für die gesamte Baumaßnahme erfolgt als ein
Abrechnungsabschnitt. Es werden Vorausleistungen von 50% zu Beginn
der Baumaßnahme erhoben.
Die Bürgerversammlung zum Bauvorhaben findet am 19.01.2017
statt.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- Es
werden die Straßenzüge „Wasserplan“ und „Westdorfer Straße“ von der Einmündung „Vor dem
Wassertor“ bis zum Knoten „Heynemannstraße /Hinter der
Pechhütte/Albrechtstraße“ in der Kernstadt Aschersleben grundhaft ausgebaut. Im Zuge des Ausbaues werden
ebenfalls die Straßenentwässerung sowie auch die
Straßenbeleuchtungsanlagen erneuert und Parkflächen hergestellt.
- Die Kosten der
Baumaßnahme werden entsprechend der „Satzung über die Erhebung einmaliger
Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortslage Aschersleben“
in der zurzeit gültigen Fassung auf die Beitragspflichtigen umgelegt.
- Es wird eine
Vorausleistung in Höhe von 50% der voraussichtlichen Ausbaubeiträge nach
Baubeginn erhoben.
- Der Ausbaubeschluss
steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Finanzplanes 2017 der Stadt
Aschersleben.