Mit der als Anlage beigefügten Richtlinie wird der Verwaltung eine Handlungsgrundlage zur Verfügung gestellt, die eine zweckgebundene Bezuschussung von Veranstaltungen und Aktivitäten aller Ortsfeuerwehren innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben außerhalb des eigentlichen Dienstgeschehens in einheitlicher Form regelt.

 

Dadurch soll den Ortsfeuerwehren neben möglichen Einnahmen aus Spenden und sonstigen Zuweisungen eine zusätzliche Unterstützung aus dem städtischen Haushalt gewährt werden, um damit die Kameradschaft zu pflegen und das Ehrenamt innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr als solches zu fördern. Gleichzeitig soll mit dieser Richtlinie und den darin aufgeführten Zuweisungen die gesellschaftliche Rolle der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben in der Stadt mit ihren Ortsteilen gestärkt werden.

 

Bei der Festlegung der einzelnen Zuweisungsarten bzw. bei der Bemessung der Zuweisungshöhe

wurde auf Erfahrungswerte der Finanzierung von Veranstaltungen und Aktivitäten der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben aus den vergangenen Jahren zurückgegriffen, um so auch eine zweckmäßige und bedarfsorientierte Finanzierung sicherzustellen.

 

Die konkreten Regelungen sind der als Anlage beigefügten Richtlinie über die Gewährung von Zuweisungen an die Ortsfeuerwehren der Stadt Aschersleben zu entnehmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte „Richtlinie über die Gewährung von Zuweisungen an die Ortsfeuerwehren der Stadt Aschersleben“.