Der 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12 hat vom 21.03.2016 - 22.04.2016 und 25.04.2016 - 27.05.2016 öffentlich ausgelegen. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen zum B-Plan Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue  geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Dazu prüft der Stadtrat Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet einzeln die geäußerten Hinweise. In der Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.

Das Prüfergebnis ist im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 12 zu berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2017 über die Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 12 gemäß Abwägungsdokumentation in der Anlage.

Die Hionweise des Salzlandkreises werden teilweise zurück gewiesen.

Das Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.