Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas ist eine europaweite
Organisation von kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften.
Nach der Satzung des RGRE, § 4 Abs. 5, ist der Austritt eines Mitgliedes
nur zum Schluss des auf die Kündigung folgenden Kalenderjahres möglich.
Die Mitgliedschaft im RGRE soll im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zum
31. 12. 2017 gekündigt werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die Kündigung der Mitgliedschaft im Rat der Gemeinden und
Regionen Europas (RGRE) zum 31. 12. 2017.