Am 06.09.2016 legte der Ortsbürgermeister der
Ortschaft Freckleben sein Amt und sein Mandat als Ortschaftsrat mit sofortiger
Wirkung nieder.
Gemäß § 85 Abs. 7 Satz 2 KVG LSA hat das
Vorliegen der Voraussetzungen für die Beendigung der Amtszeit und des
Ehrenbeamtenverhältnisses mit Ablauf des 06.09.2016 der Stadtrat in seiner
Sitzung am 26.10.2016 durch Beschluss festgestellt.
Entsprechend § 85 Abs. 7 Satz 3 KVG LSA hat der
Ortschaftsrat binnen 2 Monaten nach Freiwerden des Amtes aus seiner Mitte einen
neuen Ortsbürgermeister für den Rest seiner Wahlperiode zu wählen. Die Wahl
bedarf der Bestätigung durch den Stadtrat.
In seiner Sitzung am 01.11.2016 hat der
Ortschaftsrat aus seiner Mitte Herrn Frank Hänsgen zum Ortsbürgermeister
gewählt.
Desweiteren hat der Ortschaftsrat von seinem Recht
Gebrauch gemacht, indem er gemäß § 85 Abs. 1Satz 1 aus seiner Mitte einen oder
mehrere Stellvertreter wählen darf. Der Ortschaftsrat wählte einstimmig Herrn
Marcel Hänsgen zum zweiten stellvertretenden Ortsbürgermeister. Auch die Wahl
des Stellvertreters bedarf der Bestätigung durch den Stadtrat.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Wahl von Frank Hänsgen zum Ortsbürgermeister und
von Herrn Marcel Hänsgen zum zweiten stellvertretenden Ortsbürgermeister der
Ortschaft Freckleben wird bestätigt.