Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Am 06.09.2016 legte der Ortsbürgermeister der Ortschaft Freckleben sein Amt und sein Mandat als Ortschaftsrat mit sofortiger Wirkung nieder.

 

Gemäß § 85 Abs. 7 Satz 2 KVG LSA hat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Beendigung der Amtszeit und des Ehrenbeamtenverhältnisses mit Ablauf des 06.09.2016 der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.10.2016 durch Beschluss festgestellt.

 

Entsprechend § 85 Abs. 7 Satz 3 KVG LSA hat der Ortschaftsrat binnen 2 Monaten nach Freiwerden des Amtes aus seiner Mitte einen neuen Ortsbürgermeister für den Rest seiner Wahlperiode zu wählen. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Stadtrat.

 

In seiner Sitzung am 01.11.2016 hat der Ortschaftsrat aus seiner Mitte Herrn Frank Hänsgen zum Ortsbürgermeister gewählt.

 

Desweiteren hat der Ortschaftsrat von seinem Recht Gebrauch gemacht, indem er gemäß § 85 Abs. 1Satz 1 aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter wählen darf. Der Ortschaftsrat wählte einstimmig Herrn Marcel Hänsgen zum zweiten stellvertretenden Ortsbürgermeister. Auch die Wahl des Stellvertreters bedarf der Bestätigung durch den Stadtrat.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Wahl von Frank Hänsgen zum Ortsbürgermeister und von Herrn Marcel Hänsgen zum zweiten stellvertretenden Ortsbürgermeister der Ortschaft Freckleben wird bestätigt.