Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: /

Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas ist eine europaweite Organisation von kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften.

 

Nach der Satzung des RGRE, § 4 Abs. 5, ist der Austritt eines Mitgliedes nur zum Schluss des auf die Kündigung folgenden Kalenderjahres möglich.

 

Die Mitgliedschaft im RGRE soll im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zum 31. 12. 2017 gekündigt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Kündigung der Mitgliedschaft im Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) zum 31. 12. 2017.


j


Ja                        Nein                   Enthaltungen

7                          2                          -