Voraussetzung für die Inanspruchnahme für diese
Kaufoption ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen der Stadt
Aschersleben und der Bauland 24 GmbH.
Ein entsprechender Erschließungsvertrag ist mit der Bauland
24 GmbH abzuschließen.
Grundlage ist der noch nicht rechtskräftige B-Plan. Der
Investor sichert zu, dass er die Festsetzungen des B-Planes schriftlich
anerkennt und die Erschließungsanlagen entsprechend den Festsetzungen im B-Plan
herstellt. Die Realisierung und Planung erfolgt durch den Investor. Mit der
Erschließungsmaßnahme werden die Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 28
Eigenheimen geschaffen. Fahrbahn und Gehwege werden als Mischverkehrsfläche
ausgeführt. Des Weiteren sind durch den Erschließungsträger ein Regen- und
Schmutzwasserkanal sowie die Straßenbeleuchtung zu errichten.
Der Anschluss an den Regenwasserkanal für die
Straßenentwässerung ist ebenfalls durch den Investor zu realisieren.
Für die Erschließung ist es erforderlich, durch den
Investor Absprachen mit den Versorgungsträgern bezüglich der Telekommunikation,
Trinkwasserversorgung, Elektro- und Gasversorgung bzw. Fernwärmeversorgung zu
treffen. Mit Verkauf der Grundstücke sind Leitungsrechte (Dienstbarkeiten) für
die öffentlichen, vorhandenen Entwässerungsanlagen für Schmutzwasser und
Regenwasser einzutragen.
Die Erschließungsanlagen werden nach Fertigstellung
kostenlos von der Stadt übernommen. Der Grund und Boden der öffentlichen
Verkehrsflächen wird auf der Grundlage eines notariellen Vertrages kostenlos an
die Stadt Aschersleben übertragen und durch die Stadt gewidmet.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Es ist ein Erschließungsvertrag
abzuschließen, um für das TG 3 des B-Planes Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der
Aue“ Baureife herzustellen. Die Erschließung ist mit einem Vertrag nach §
124 BauGB auf die Bauland 24 GmbH, vertreten durch Herrn Kai Kitza, Am
Lindenhof 25, 04277 Leipzig zu übertragen.
- Im Erschließungsvertrag ist
aufzunehmen, dass der Erschließungsträger die Festsetzung des
B-Planes
für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt.
- Die hergestellten
Erschließungsanlagen, einschließlich Grund und Boden der öffentlichen
Flächen sind entsprechend den Festlegungen des B-Planes Nr. 12
„Mischgebiet – Vor der Aue“ herzustellen und kostenlos in das Eigentum der
Stadt Aschersleben zu übergeben.
- Die Erschließungsanlagen sind
zu widmen.
- Eine Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 100 % des Erschließungsaufwandes ist durch den
Erschließungsträger zu hinterlegen.