Der Gesellschaftsvertrag der Ökologischen Sanierungs-
und Entwicklungsgesellschaft mbH wurde letztmalig am19.12.2001 aktualisiert.
Dieser Vertragstext ist mittlerweile nicht mehr
zeitgemäß. Er enthielt beispielsweise
nur unzureichend Festlegungen zur
Benennung/Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern und auch einige
Mitgesellschafter tragen nach der Gebietsreform neue Bezeichnungen. Außerdem
ergab sich durch die Gebietsreform eine Neuverteilung der Geschäftsanteile.
An
der Gesellschaft halten die Gesellschafter die Geschäftsanteile nunmehr wie
folgt:
Stadt
Aschersleben 19.000,00EUR
Salzlandkreis
12.500,00EUR
Stadt
Seeland 11.000,00EUR
Stadt
Falkenstein/Harz 7.500,00 EUR
Der
vorliegende Gesellschaftsvertrag wurde an die aktuellen Gegebenheiten
angepasst. Alle Änderungen bzw. Ergänzungen, sind mit den Mitgesellschaftern
abgestimmt. Die Stadt Seeland und die Stadt Falkenstein/Harz haben den
geänderten Gesellschaftervertrag bereits beschlossen. Die Beschlussfassung beim
Mitgesellschafter Salzlandkreis soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Änderungen
bzw. Ergänzungen erfolgten in den Paragraphen §1 (Sitz, Dauer, Geschäftsjahr),
§4 (Stammkapital und Stammeinlagen), §7 und §8 (Gesellschafterversammlung),
§§10, 11, 12 und 13 (Aufsichtsrat), „alt §16“ (Wirtschaftsplanung, Jahresabschluss),
§20 (Auflösung der Gesellschaft), §22 (Bekanntmachungen), §23 (Salvatorische
Klausel/Schlussbestimmungen) und § 24 (Sonstiges).
Eingefügt
wurde der §14 (Geheimhaltungspflicht) und gestrichen wurde der §18 (Ausschluss
von Gesellschaftern).
Zur
besseren Darstellung wurde der Beschlussvorlage eine Lesefassung (Anlage 2) mit
den gekennzeichneten Änderungen beigefügt.
Um Zustimmung
zur Vorlage wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird
ermächtigt und angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ökologischen
Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben, die Zustimmung der
Stadt Aschersleben, zu dem als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag zu
erklären.