Auf der
Grundlage des § 56 Wassergesetz LSA ist die Stadt Aschersleben verpflichtet
Beiträge, die ihr aus den gesetzlichen Mitgliedschaften bei den
Unterhaltungsverbänden entstehen und zu erheben sind, auf die
Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet umzulegen.
Die Ermittlung
der Umlage ergibt sich aus dem jeweiligen Beitragsbescheid der
Unterhaltungsverbände für das Jahr 2016.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die
in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der
Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“,
„Westliche Fuhne/Ziethe“, und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung
– GUBS) für das Jahr 2016.