Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /

1.)     Die Firma OPTI Dienstleistungen GmbH hat der Stadt Aschersleben am 01.11.2016 eine Geldspende in Höhe von 4.500,00 Euro zukommen lassen. Mit dieser Spende soll die Arbeit der Kreativwerkstatt im Schuljahr 2016/2016 unterstützt werden.

 

2.)     Herr Dr. Jürgen Krügel hat der Stadt Aschersleben am 27. 10. 2016 eine Geldspende in Höhe von 1.344,11 Euro zukommen lassen. Die Spende soll zweckgebunden für die Beschaffung einer Rutsche mit Leiter der Firma aukam Spielgeräte eingesetzt werden und auf dem öffentlichen Spielplatz am Bürgerhaus im Ortsteil Westdorf aufgestellt werden.

 

Mit dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.

 

Abweichend hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss übertragen.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht übersteigt.

 

Die nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot) mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.


Beschlussvorschlag:

 

1.)       Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Geldspende der Firma OPTI Dienstleistungen GmbH in Höhe von 4.500,00 Euro zur Unterstützung der Arbeit der Kreativwerkstatt im Schuljahr 2016/2017.

 

2.)     Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Geldspende von Herrn Dr. Jürgen Krügel in Höhe von 1.344,11 Euro zur Beschaffung und Aufstellung einer Rutsche für den Ortsteil Westdorf.


Ja                        Nein                   Enthaltungen

9                          -                           -