Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: 2

Der Landesrechnungshof führte im Sommer 2015 im Rahmen einer Querschnittsprüfung die Überprüfung der Stadt Aschersleben auf dem Gebiet der Gewerbesteuer durch.

 

Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung findet sich im Bericht des Landesrechnungshofes vom 12. 07. 2016, bei der Stadt Aschersleben eingegangen am 28. 07. 2016.

 

Gemäß § 137 Abs. 6 i. V. m. § 45 Abs. 2 Nr. 5 KVG hat der Stadtrat über die Entgegennahme der Stellungnahme zum Prüfungsergebnis der überörtlichen Prüfung zu entscheiden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Bericht des Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Stadt Aschersleben auf dem Gebiet der Gewerbesteuer vom 12. 07. 2016 wird entgegen genommen.


Ja                        Nein                   Enthaltungen

7                          -                           2