Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: 2

Der Gesellschaftsvertrag der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH wurde letztmalig am19.12.2001 aktualisiert.

 

Dieser Vertragstext ist mittlerweile nicht mehr zeitgemäß. Er enthielt beispielsweise nur unzureichend  Festlegungen zur Benennung/Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern und auch einige Mitgesellschafter tragen nach der Gebietsreform neue Bezeichnungen. Außerdem ergab sich durch die Gebietsreform eine Neuverteilung der Geschäftsanteile.

 

An der Gesellschaft halten die Gesellschafter die Geschäftsanteile nunmehr wie folgt:

 

Stadt Aschersleben               19.000,00EUR

Salzlandkreis                                     12.500,00EUR

Stadt Seeland                                    11.000,00EUR

Stadt Falkenstein/Harz          7.500,00 EUR

 

Der vorliegende Gesellschaftsvertrag wurde an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Alle Änderungen bzw. Ergänzungen, sind mit den Mitgesellschaftern abgestimmt. Die Stadt Seeland und die Stadt Falkenstein/Harz haben den geänderten Gesellschaftervertrag bereits beschlossen. Die Beschlussfassung beim Mitgesellschafter Salzlandkreis soll noch in diesem Jahr erfolgen.

 

Änderungen bzw. Ergänzungen erfolgten in den Paragraphen §1 (Sitz, Dauer, Geschäftsjahr), §4 (Stammkapital und Stammeinlagen), §7 und §8 (Gesellschafterversammlung), §§10, 11, 12 und 13 (Aufsichtsrat), „alt §16“ (Wirtschaftsplanung, Jahresabschluss), §20 (Auflösung der Gesellschaft), §22 (Bekanntmachungen), §23 (Salvatorische Klausel/Schlussbestimmungen) und § 24 (Sonstiges).

 

Eingefügt wurde der §14 (Geheimhaltungspflicht) und gestrichen wurde der §18 (Ausschluss von Gesellschaftern).

 

Zur besseren Darstellung wurde der Beschlussvorlage eine Lesefassung (Anlage 2) mit den gekennzeichneten Änderungen beigefügt.

 

Um Zustimmung zur Vorlage wird gebeten.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt und angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben, die Zustimmung der Stadt Aschersleben, zu dem als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag zu erklären.


Ja                        Nein                   Enthaltungen

7                          -                           2