Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: /, Nein: 7, Enthaltungen: /

Auf der Grundlage des § 56 Wassergesetz LSA ist die Stadt Aschersleben verpflichtet Beiträge, die ihr aus den gesetzlichen Mitgliedschaften bei den Unterhaltungsverbänden entstehen und zu erheben sind, auf die Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet umzulegen.

Die Ermittlung der Umlage ergibt sich aus dem jeweiligen Beitragsbescheid der Unterhaltungsverbände für das Jahr 2016.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziethe“, und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS) für das Jahr 2016.