Sitzung: 09.11.2016 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0343/16
Der Landesrechnungshof führte im Sommer 2015 im Rahmen einer
Querschnittsprüfung die Überprüfung der Stadt Aschersleben auf dem Gebiet der
Gewerbesteuer durch.
Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung findet sich im Bericht des
Landesrechnungshofes vom 12. 07. 2016, bei der Stadt Aschersleben eingegangen
am 28. 07. 2016.
Gemäß § 137 Abs. 6 i. V. m. § 45 Abs. 2 Nr. 5 KVG hat der Stadtrat über die
Entgegennahme der Stellungnahme zum Prüfungsergebnis der überörtlichen Prüfung
zu entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters
zum Bericht des Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Stadt
Aschersleben auf dem Gebiet der Gewerbesteuer vom 12. 07. 2016 wird entgegen
genommen.
Ja Nein Enthaltungen
(Keine
Beschlussfassung – 1. Beratung)