Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /

 

Die Stadt Aschersleben ist Eigentümerin der Grundstücke in der Gemarkung Aschersleben, Walkmühlenweg, Flur 93, Flurstücke 171, 168,  165, 59/3, 59/4. Mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses, Beschluss-Nummer 174/15 wurde auf Antrag der Firma Bauland 24 GmbH mit Sitz in Leipzig eine Kaufoption für diese Grundstücke entsprechend des Bebauungsplanes Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue“, Teilgebiet Nr. 3 eingeräumt. Die Firma Bauland 24 GmbH wird vertreten durch Herrn Kai Kitza, Am Lindenhof 25, 04277 Leipzig.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme für diese Kaufoption ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen der Stadt Aschersleben und der Bauland 24 GmbH.

Ein entsprechender Erschließungsvertrag ist mit der Bauland 24 GmbH abzuschließen.

Grundlage ist der noch nicht rechtskräftige B-Plan. Der Investor sichert zu, dass er die Festsetzungen des B-Planes schriftlich anerkennt und die Erschließungsanlagen entsprechend den Festsetzungen im B-Plan herstellt. Die Realisierung und Planung erfolgt durch den Investor. Mit der Erschließungsmaßnahme werden die Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 28 Eigenheimen geschaffen. Fahrbahn und Gehwege werden als Mischverkehrsfläche ausgeführt. Des Weiteren sind durch den Erschließungsträger ein Regen- und Schmutzwasserkanal sowie die Straßenbeleuchtung zu errichten.

Der Anschluss an den Regenwasserkanal für die Straßenentwässerung ist ebenfalls durch den Investor zu realisieren.

Für die Erschließung ist es erforderlich, durch den Investor Absprachen mit den Versorgungsträgern bezüglich der Telekommunikation, Trinkwasserversorgung, Elektro- und Gasversorgung bzw. Fernwärmeversorgung zu treffen. Mit Verkauf der Grundstücke sind Leitungsrechte (Dienstbarkeiten) für die öffentlichen, vorhandenen Entwässerungsanlagen für Schmutzwasser und Regenwasser einzutragen.

Die Erschließungsanlagen werden nach Fertigstellung kostenlos von der Stadt übernommen. Der Grund und Boden der öffentlichen Verkehrsflächen wird auf der Grundlage eines notariellen Vertrages kostenlos an die Stadt Aschersleben übertragen und durch die Stadt gewidmet.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Es ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen, um für das TG 3 des B-Planes Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue“ Baureife herzustellen. Die Erschließung ist mit einem Vertrag nach § 124 BauGB auf die Bauland 24 GmbH, vertreten durch Herrn Kai Kitza, Am Lindenhof 25, 04277 Leipzig zu übertragen.

 

  1. Im Erschließungsvertrag ist aufzunehmen, dass der Erschließungsträger die Festsetzung des

            B-Planes für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt.

 

  1. Die hergestellten Erschließungsanlagen, einschließlich Grund und Boden der öffentlichen Flächen sind entsprechend den Festlegungen des B-Planes Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue“ herzustellen und kostenlos in das Eigentum der Stadt Aschersleben zu übergeben.

 

  1. Die Erschließungsanlagen sind zu widmen.

 

  1. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 100 % des Erschließungsaufwandes ist durch den Erschließungsträger zu hinterlegen.

 

 

 


Zwischenzeitlich sind noch 7 Stadträte anwesend.


Ja                        Nein                   Enthaltungen

7                          -                           -