Sitzung: 09.11.2016 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0335/16
In der Satzung
der Stadt Aschersleben vom 03.12.2015 wurde im § 7 der Umlagesatz zur Umlage
des Flächenbeitrages und des Erschwernisbeitrages der jeweiligen
Unterhaltungsverbände festgesetzt.
Für die
Ermittlung der Flächen, die nicht der Grundsteuer A unterliegen, wurde ein
durchschnittlicher Prozentsatz für alle UHV herangezogen.
Entsprechend
der Flächennutzungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder
wurde dieser Prozentsatz ermittelt und weicht geringfügig vom Umlagesatz der
UHV ab.
Aus diesem
Grund wird vorgeschlagen die Satzung zu ersetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die
in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der
Verbandsbeiträge für das Beitragsjahr 2015 der Unterhaltungsverbände
"Wipper-Weida"," Selke/Obere Bode"," Westliche
Fuhne/Ziethe" und "Untere Bode" (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung
– GUBS).
Ja Nein Enthaltungen
(Keine
Abstimmung – 1. Beratung)