Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: /, Enthaltungen: 2

In der Satzung der Stadt Aschersleben vom 03.12.2015 wurde im § 7 der Umlagesatz zur Umlage des Flächenbeitrages und des Erschwernisbeitrages der jeweiligen Unterhaltungsverbände festgesetzt.

Für die Ermittlung der Flächen, die nicht der Grundsteuer A unterliegen, wurde ein durchschnittlicher Prozentsatz für alle UHV herangezogen.

Entsprechend der Flächennutzungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder wurde dieser Prozentsatz ermittelt und weicht geringfügig vom Umlagesatz der UHV ab.

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen die Satzung zu ersetzen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge für das Beitragsjahr 2015 der Unterhaltungsverbände "Wipper-Weida"," Selke/Obere Bode"," Westliche Fuhne/Ziethe" und "Untere Bode" (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS).