Sitzung: 07.11.2016 Ortschaftsrat Groß Schierstedt
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: /, Enthaltungen: 3
Vorlage: VI/0305/16
Am 30. 11. 2016 soll die
Haushaltssatzung 2017 einschließlich des Haushaltsplans mit seinen
Bestandteilen und Anlagen vom Stadtrat beschlossen werden.
Gemäß § 98 Abs. 3 KVG LSA
ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und
Aufwendungen (Ergebnishaushalt) auszugleichen. Er ist ausgeglichen, wenn die
Erträge die Höhe der Aufwendungen erreichen.
Wie dem Haushaltsplan zu
entnehmen ist, kann auch im Jahr 2017 der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen gestattet
werden.
Im Plan verbleibt ein
Fehlbetrag, so dass gemäß § 98 Abs. 3 i. V. m. § 100 Abs. 3 KVG LSA die
Verpflichtung besteht, das Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuschreiben.
Das
Konsolidierungskonzept hat das Ziel, die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit
der Stadt Aschersleben sicherzustellen.
Der Haushaltsausgleich
ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zum nächstmöglichen Zeitpunkt,
spätestens jedoch im fünften Jahr, das auf die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung folgt, wiederherzustellen.
Im beiliegenden Konzept
sind Maßnahmen dargestellt, durch die die im Finanzplan und im Ergebnisplan
ausgewiesenen Fehlbeträge abgebaut und das Entstehen neuer Fehlbeträge in
künftigen Jahren vermieden werden sollen.
Die derzeitigen
Konsolidierungsmaßnahmen und die voraussichtliche Entwicklung der Erträge und
Aufwendungen bis zum Ende des Finanzplanzeitraums (2016 – 2025) sind den
entsprechenden Übersichten und Ausführungen im Haushaltskonsolidierungskonzept
zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2017 – 2025.