Gemäß § 11 Kinderförderungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (KiFöG) wird die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen
gemeinsam vom Land, den Landkreisen, den Eltern und den Gemeinden aufgebracht.
Die dafür entstehenden Kosten ergeben sich aus den Vereinbarungen, die nach §
11a KiFöG zwischen den Einrichtungsträgern und dem Landkreis als örtlichem
Träger der öffentlichen Jugendhilfe abzuschließen sind. Die Stadt hat hierzu
ihr Einvernehmen zu erteilen. Grundlage für die an die Träger auszuzahlenden
Beträge sind dann die jeweils ermittelten Pro/Platz/Kosten und die monatlich
betreuten Kinder.
Nach den der Stadt nunmehr vorliegenden Ergebnissen der
Entgeltverhandlungen sind an die freien Träger im Jahr 2016 Defiziterstattungen
in einer Höhe von
insgesamt 10.520.000,00
EUR
zu zahlen. Dafür standen entsprechend der Haushaltsplanung
9.064.000,00 EUR
zzgl. einer Rückstellung für Nachforderungen der Träger aus Vorjahren in
Höhe von 151.450,21
EUR
zur Verfügung.
Zusammen ergeben sich daraus 9.215.450,21
EUR
Damit beläuft sich der Fehlbetrag auf 1.304.549,79 EUR
der überplanmäßig zur Verfügung zu stellen ist.
Von Mehraufwendungen im Bereich Kindertagesstätten ist
nicht nur die Stadt Aschersleben betroffen. Aus diesem Grund hat der Landtag am
02. September 2016 beschlossen, die Landespauschalen zu erhöhen. In der
Gesetzesbegründung heißt es dazu, dass den Gemeinden damit die Möglichkeit
eröffnet werden soll, Kostenbeiträge zu senken oder einen weiteren Anstieg zu
vermeiden. Die Erhöhung der Landespauschale hat für die Stadt Aschersleben eine
Mehreinnahme in Höhe von 307.570 EUR zur Folge. Diese Mehreinnahme ist zur
Deckung des o. g. Fehlbetrages einzusetzen. Die verbleibende Differenz wird aus
dem Mehrertrag der Zuweisungen zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft gedeckt
(996.979,79 EUR).
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Aufwendung
für die Defizitausgleiche im Bereich Kindertageseinrichtungen in Höhe von 1.304.549,79 EUR.