Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Gemäß § 11 Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG) wird die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen gemeinsam vom Land, den Landkreisen, den Eltern und den Gemeinden aufgebracht. Die dafür entstehenden Kosten ergeben sich aus den Vereinbarungen, die nach § 11a KiFöG zwischen den Einrichtungsträgern und dem Landkreis als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe abzuschließen sind. Die Stadt hat hierzu ihr Einvernehmen zu erteilen. Grundlage für die an die Träger auszuzahlenden Beträge sind dann die jeweils ermittelten Pro/Platz/Kosten und die monatlich betreuten Kinder.

 

Nach den der Stadt nunmehr vorliegenden Ergebnissen der Entgeltverhandlungen sind an die freien Träger im Jahr 2016 Defiziterstattungen in einer Höhe von

insgesamt                                                                                                    10.520.000,00 EUR

zu zahlen. Dafür standen entsprechend der Haushaltsplanung              9.064.000,00 EUR

zzgl. einer Rückstellung für Nachforderungen der Träger aus Vorjahren in

Höhe von                                                                                                          151.450,21 EUR

zur Verfügung.

Zusammen ergeben sich daraus                                                                 9.215.450,21 EUR

Damit beläuft sich der Fehlbetrag auf                                                                                1.304.549,79 EUR

der überplanmäßig zur Verfügung zu stellen ist.

 

Von Mehraufwendungen im Bereich Kindertagesstätten ist nicht nur die Stadt Aschersleben betroffen. Aus diesem Grund hat der Landtag am 02. September 2016 beschlossen, die Landespauschalen zu erhöhen. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu, dass den Gemeinden damit die Möglichkeit eröffnet werden soll, Kostenbeiträge zu senken oder einen weiteren Anstieg zu vermeiden. Die Erhöhung der Landespauschale hat für die Stadt Aschersleben eine Mehreinnahme in Höhe von 307.570 EUR zur Folge. Diese Mehreinnahme ist zur Deckung des o. g. Fehlbetrages einzusetzen. Die verbleibende Differenz wird aus dem Mehrertrag der Zuweisungen zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft gedeckt (996.979,79 EUR).   

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Aufwendung für die Defizitausgleiche im Bereich Kindertageseinrichtungen in Höhe von 1.304.549,79 EUR.