Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Die Fahrbahn der Landesstraße L 228 in der Ortslage Westdorf soll im Jahr 2017 von der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) grundhaft saniert werden. Bisher plante die Landesstraßenbaubehörde lediglich die Wiederherstellung vorhandener Gehweganlagen.

 

Im Zuge der Vorbereitung der Straßensanierung der L228 im Abschnitt von Westdorf bis in die Ortslage Aschersleben durch die Landesstraßenbaubehörde wurde auf Hinweis des Ortschaftsrates von Westdorf, das Bauvorhaben um die Herstellung von Nebenanlagen (Gehweg) in der Ortschaft erweitert und in das Bauprogramm der Stadt Aschersleben aufgenommen.

 

Der bestehende Gehweg vom Wohngebiet „Am Landgraben“ bis zur Bushaltestelle am „Harzweg“ soll erneuert und verbreitert werden. Gleichzeitig soll ein neuer Gehweg von der Bushaltestelle bis zum Wohngebiet  „Am Klagebrunnen“ eingerichtet werden. Über die gesamte Länge des Gehweges wurde aus Verkehrssicherheitsgründen eine Straßenbeleuchtungsanlage geplant.

Die vorhandenen Aufstellflächen an den Bushaltestellen sind ebenfalls zu erneuern. Diese Haltestellen werden auch für den Schülerverkehr genutzt.

Die Finanzierung des Vorhabens ist mit Rücklagemitteln der Ortschaft Westdorf abgesichert.

Zusätzlich können Fördermittel aus dem Entflechtungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beantragt werden. Das LSBB wollte  die Einordnung in das Fördermittelprogramm unterstützen.

 

Zur Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahme schließen die Landesstraßenbaubehörde und die Stadt Aschersleben eine Ortsdurchfahrtsvereinbarung ab, welche u.a. auch die Kostenteilung unter den Beteiligten regelt.

 

Nach bisherigem Planungsstand entfallen auf die Stadt Aschersleben anteilige Kosten von ca. 95.000 Euro.

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind die Baukosten auf Grund der derzeit gültigen Straßenausbaubeitragssatzung bzw. der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Westdorf auf die anliegenden Grundstückseigentümer umzulegen.

Die Nebenanlagen der Ortsdurchfahrt der Landesstraße müssen dazu in zwei Abrechnungsabschnitte geteilt werden.

·        Erster Abrechnungsabschnitt vom Wohngebiet „Am Landgraben“ bis zur Bushaltestelle „Harzweg“

Verbesserung und Verbreiterung des vorhandenen Gehweges –Umlage nach Straßenausbaubeitragsrecht

·        Zweiter Abrechnungsabschnitt von der Bushaltestelle „Harzweg“ bis zum Wohngebiet „Klagebrunnen“

Neuanlage eines Gehweges - Umlage nach Erschließungsbeitragsrecht.

·        Die Straßenbeleuchtung ist mit den bestehenden Leuchten nicht endgültig hergestellt und ist über beide Abrechnungsabschnitte nach dem Erschließungsbeitragsrecht umzulegen.

Die Stadtwerke koordinieren die Erdverlegung der Freileitung der Stromversorgung mit dem Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt im Zuge der grundhaften Sanierung der L228 durch die Landesstraßenbaubehörde im Jahr 2017:

  1. den bestehenden Gehweg vom Wohngebiet „Am Landgraben“ bis zur Bushaltestelle am „Harzweg“ zu erneuern und zu verbreitern.
  2. einen neuen Gehweg von der Bushaltestelle am „Harzweg“ bis zum Wohngebiet  „Am Klagebrunnen“ anzulegen.
  3. den Neubau einer Straßenbeleuchtungsanlage aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht für beide unter Punkt 1 und 2 genannten Gehwege.
  4. die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Gehweg von der Einmündung Wohngebiet „Am Landgraben“ bis zur Einmündung Bushaltestelle am „Harzweg“
  5. die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Gehweg von der Einmündung Bushaltestelle am „Harzweg“ bis zur Einmündung Wohngebiet „Klagebrunnen“
  6. die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage über beide Gehwegabschnitte entlang der Ortsdurchfahrt.

 

 


Ja                        Nein                   Enthaltungen

 8                            /                                /