Sitzung: 28.09.2016 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VI/0307/16
Die Fahrbahn
der Landesstraße L 228 in der Ortslage Westdorf soll im Jahr 2017 von der
Landesstraßenbaubehörde (LSBB) grundhaft saniert werden. Bisher plante die
Landesstraßenbaubehörde lediglich die Wiederherstellung vorhandener
Gehweganlagen.
Im Zuge der
Vorbereitung der Straßensanierung der L228 im Abschnitt von Westdorf bis in die
Ortslage Aschersleben durch die Landesstraßenbaubehörde wurde auf Hinweis des
Ortschaftsrates von Westdorf, das Bauvorhaben um die Herstellung von
Nebenanlagen (Gehweg) in der Ortschaft erweitert und in das Bauprogramm der
Stadt Aschersleben aufgenommen.
Der bestehende
Gehweg vom Wohngebiet „Am Landgraben“ bis zur Bushaltestelle am „Harzweg“ soll
erneuert und verbreitert werden. Gleichzeitig soll ein neuer Gehweg von der
Bushaltestelle bis zum Wohngebiet „Am
Klagebrunnen“ eingerichtet werden. Über die gesamte Länge des Gehweges wurde
aus Verkehrssicherheitsgründen eine Straßenbeleuchtungsanlage geplant.
Die
vorhandenen Aufstellflächen an den Bushaltestellen sind ebenfalls zu erneuern.
Diese Haltestellen werden auch für den Schülerverkehr genutzt.
Die
Finanzierung des Vorhabens ist mit Rücklagemitteln der Ortschaft Westdorf
abgesichert.
Zusätzlich
können Fördermittel aus dem Entflechtungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
beantragt werden. Das LSBB wollte die
Einordnung in das Fördermittelprogramm unterstützen.
Zur
Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahme schließen die Landesstraßenbaubehörde
und die Stadt Aschersleben eine Ortsdurchfahrtsvereinbarung ab, welche u.a.
auch die Kostenteilung unter den Beteiligten regelt.
Nach
bisherigem Planungsstand entfallen auf die Stadt Aschersleben anteilige Kosten
von ca. 95.000 Euro.
Entsprechend
dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind die Baukosten auf
Grund der derzeit gültigen Straßenausbaubeitragssatzung bzw. der
Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Westdorf auf die anliegenden
Grundstückseigentümer umzulegen.
Die
Nebenanlagen der Ortsdurchfahrt der Landesstraße müssen dazu in zwei Abrechnungsabschnitte
geteilt werden.
·
Erster Abrechnungsabschnitt vom Wohngebiet „Am
Landgraben“ bis zur Bushaltestelle „Harzweg“
Verbesserung und Verbreiterung des vorhandenen Gehweges –Umlage nach
Straßenausbaubeitragsrecht
·
Zweiter Abrechnungsabschnitt von der Bushaltestelle
„Harzweg“ bis zum Wohngebiet „Klagebrunnen“
Neuanlage eines Gehweges - Umlage nach Erschließungsbeitragsrecht.
·
Die Straßenbeleuchtung ist mit den bestehenden Leuchten
nicht endgültig hergestellt und ist über beide Abrechnungsabschnitte nach dem Erschließungsbeitragsrecht
umzulegen.
Die Stadtwerke koordinieren die Erdverlegung der Freileitung der
Stromversorgung mit dem Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt im
Zuge der grundhaften Sanierung der L228 durch die Landesstraßenbaubehörde im
Jahr 2017:
- den
bestehenden Gehweg vom Wohngebiet „Am Landgraben“ bis zur Bushaltestelle
am „Harzweg“ zu erneuern und zu verbreitern.
- einen
neuen Gehweg von der Bushaltestelle am „Harzweg“ bis zum Wohngebiet „Am Klagebrunnen“ anzulegen.
- den
Neubau einer Straßenbeleuchtungsanlage aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht für beide unter Punkt 1 und 2 genannten Gehwege.
- die
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Gehweg von der Einmündung
Wohngebiet „Am Landgraben“ bis zur Einmündung Bushaltestelle am „Harzweg“
- die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Gehweg von der Einmündung Bushaltestelle
am „Harzweg“ bis zur Einmündung Wohngebiet „Klagebrunnen“
- die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Errichtung der
Straßenbeleuchtungsanlage über beide Gehwegabschnitte entlang der
Ortsdurchfahrt.