Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 38 % Hauptgesellschafterin der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben.

 

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “TAXON GmbH”, Zweigniederlassung Hettstedt.

 

Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 06. Juli 2016 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der Aufsichtsratssitzung der ÖSEG mbH Aschersleben wurde der Jahresabschluss per 31.12.2015 ausführlich beraten und an die Gesellschafterversammlung mit der Beschlussempfehlung weitergeleitet.

 

Zum Geschäftsjahr 2015:

 

Das Geschäftsjahr 2015 verlief insgesamt positiv und konnte mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3,7 Tsd. EUR (Vorjahr 2,2 Tsd. EUR) abgeschlossen werden.

 

Die Gesellschaft erhielt zur Durchführung von Arbeitsförderungsmaßnahmen finanzielle Mittel in Höhe von 2,07 Mio.  EUR. Diese Aufwandszuschüsse verringerten sich im Vorjahresvergleich um 862 Tsd. EUR. Der Rückgang im Berichtsjahr ist insbesondere auf die Beendigung des Landesprogrammes „Aktiv zur Rente Plus“ sowie auf die Minderung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung zurückzuführen. Diese rückläufigen Teilnehmerzahlen führten jedoch auch zu verminderten Material-, Personal- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

 

Im Durchschnitt des Jahres beschäftigte die ÖSEG mbH Aschersleben 504 Personen (im Vorjahr 578 Personen), davon 463 Personen (im Vorjahr 483 Personen) in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

 

 

Wichtige Tätigkeitsfelder im vergangenen Geschäftsjahr waren:

 

Ø  Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt (Biotop- und Feldgehölzpflege, Verbesserung der Umweltbedingungen in den Grabensystemen, Neophytenbekämpfung)

Ø  Vorbereitende Denkmalpflege (Hilfe bei Ausgrabungsarbeiten)

Ø  Hilfe im kulturellen Bereich zur Vorbereitung und bei der Durchführung von kulturellen Projekten

Ø  Hilfe im sozialen Bereich (Kinder- und Jugendarbeit, Nähstube, Speisekammer, Kleiderkammer, Sportvereine, Schulbusbegleiter)

Ø  Ergänzende Tätigkeiten im infrastrukturellem Bereich (z.B. Pflege- und Säuberungsarbeiten im Umfeld von Radwegen und Spielplätzen)

 

Die Liquiditätslage der Gesellschaft stellt sich positiv dar und ist als stabil zu bezeichnen. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, alle kurzfristigen Verbindlichkeiten zu begleichen. Forderungen wurden innerhalb der Zahlungsziele vereinnahmt.

 

Die Eigenkapitalquote ist mit 83,6 % der Bilanzsumme als sehr gut einzustufen. Sie hat sich im Laufe der letzten Jahre stetig verbessert.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine nennenswerten Beanstandungen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „TAXON GmbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben

 

a)         den Jahresabschluss zum 31.12.2015 festzustellen,

b)         den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten und

c)         dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 3.679,83 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.


Ja                        Nein                   Enthaltungen

(Keine Beschlussfassung – 1. Beratung)