Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als Eigenbetrieb geführt.

 

Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT Revision und Treuhand GmbH“ aufgestellt und erhielt am 8. Juli 2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.

 

Zum Geschäftsjahr 2015:

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss in Höhe von 10.839,70 EUR aus (Vorjahr ca. 1.300 EUR). Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 145 Tsd. EUR (5,1%) und beträgt nunmehr ca. 2,99 Mio. EUR (Vorjahr 2,84 Mio. EUR).

 

Die aus den Vorjahren noch bestehenden „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ in Höhe von  ca. 274 Tsd. EUR konnten durch planmäßige Tilgung um 67 Tsd. EUR auf nunmehr 207 Tsd. EUR reduziert werden.

 

Im Jahr 2015 sind Investitionen in Höhe von ca. 240 Tsd. EUR, inklusive aktivierter Eigenleistungen getätigt worden. Hierzu zählen beispielsweise die Fortführung der Sanierungsarbeiten (Wegebau) im Außenbereich auf dem städtischen Friedhof „Schmidtmannstraße“ (88 Tsd. EUR) und der Bau von pflegefreien Gemeinschaftsanlagen für Urnenpaargrabstätten (UGP) auf den 11 Ortsteilfriedhöfen und dem Friedhof „Schmidtmannstraße“ (55 Tsd. EUR).

 

Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr 2,3 Mio. EUR und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 108 Tsd. EUR vermindert. Dies entspricht einer Verringerung von 4 %.

 

Insbesondere in den Bereichen Grünanlagen (-67 Tsd. EUR), Straßenunterhaltung (-82 Tsd. EUR) und beim Winterdienst (-2 Tsd. EUR) waren sinkende Umsätze zu verzeichnen.

 

Bei den Friedhofsgebühren (+14 Tsd. EUR) sowie den Leistungen an Dritte (+11 Tsd. EUR) sind höhere Umsätze als im Vorjahr zu verzeichnen.

 

Es wurde im Geschäftsjahr 2015 so wie auch in den Vorjahren vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Ruherechtsentschädigung nach § 3 Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von 112 Tsd. EUR gezahlt.

 

Zum Jahresende 2015 verfügte der BWH über insgesamt 55 Mitarbeiter, darunter sind 11 Gemeindearbeiter, 5 Hausmeister, 4 Saisonkräfte im Grünbereich und auf dem Friedhof sowie 8 Angestellte. Außerdem sind 2 Auszubildende beim BWH beschäftigt.

 

Letztendlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird festgestellt.
  2. Das Jahresergebnis in Höhe von 10.839,70 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.