Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Nachfrage nach pflegefreien Grabanlagen ist stark angestiegen, und wir haben in den letzten Monaten ein neues gärtnerisch gepflegtes Gräberfeld im Stil eines Landschaftsgartens gebaut.

 

Mit dem „Erinnerungsgarten“ führen wir die bereits vor einigen Jahren begonnene Entwicklung neuer Grabfelder fort. Wie schon bei den zuletzt konzipierten, aber deutlich kleineren Anlagen setzten wir auch diesmal auf die fachkompetente Unterstützung der freischaffenden Landschaftsarchitektin Katharina Baumgart aus Berlin. Denn Kundenwünsche allein machen noch kein attraktives Gräberfeld. Die Konzeption erfolgte unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten – der Friedhof in Aschersleben ist 150 Jahre alt und ein Flächendenkmal –, wobei moderne und historische Elemente vereint werden.

 

Der Erinnerungsgarten wird über 3674 Grabstellen verfügen. Damit werden dort 4332 Menschen und bis zu 38 Tiere (Urne) ihre letzte Ruhe finden können. Die Anlage hat eine Kapazität für die nächsten 15 Jahre, gemessen an der Nachfrage in den zurückliegenden Jahren.

 

Die Genehmigung für die bislang in Sachsen-Anhalt völlig neue Grabart der Mensch-Tier-Bestattung ist beim zuständigen Salzlandkreis beantragt. Nach Anfrage des Salzlandkreises hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration bereits mündlich seine Zustimmung signalisiert.

 

Folgende neue Grabarten sind entstanden:

Reihengräber

Baumbestattung im Erinnerungsgarten

Baumhoroskop im Erinnerungsgarten

Urnengemeinschaftsgrabanlage (UGA) im Erinnerungsgarten

Wahlgräber

Gemeinschaftsanlagen für Urnenpaargrabstätten (UGP) im Erinnerungsgarten

Gemeinschaftsanlagen für Urnenwahlgrabstätten im Erinnerungsgarten

Urnenwahlgrab Mensch-Tier-Bestattung im Erinnerungsgarten

 

Um zukünftig die neu entstandenen Grabarten auch anbieten zu können, ist die erste Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Stadt Aschersleben erforderlich und zu beschließen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Aschersleben.