Den Gesellschaftern obliegt die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
sowie die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Geprüft wurde der Jahresabschluss der VWG
Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ zum 31.12.2015 von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft
mbH". Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die
Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen
durchgeführt worden sind.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und
deshalb konnte am 26. Februar 2016 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt werden.
Zum Geschäftsjahr 2015:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum Stichtag
31.12.2015 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 216,12 EUR aus (im Vorjahr
Jahresüberschuss 42,7 Tsd. EUR).
Beeinflusst wurde das Jahresergebnis von einem positiven
neutralen Ergebnis in Höhe von 281 Tsd. EUR, welches sich aus den
Zuschreibungen zum Anlagevermögen in Höhe von 243 Tsd. EUR und dem Saldo der
Abrissförderung bzw. Abrissaufwendungen (38 Tsd. EUR) ergab.
Der Leerstand verringerte sich aufgrund eines positiven
Saldos von Neuvermietungen zu Kündigungen, erstmals seit längerer Zeit um 1,8%
und beträgt nunmehr 141 WE. Dies entspricht einer Leerstandsquote von 20,5 %
des Gesamtbestandes. Der Leerstand ist trotzdem sehr hoch und ist aufgrund der
demografischen Entwicklung in der Region, speziell auch in der Seelandregion,
ein ernstzunehmendes Problem. Hoffnung knüpft die Gesellschaft an die stetige
Produktionserweiterung der Firma Novelis am Standort Nachterstedt, bei der
mehrere hundert neue Arbeitsplätze entstehen. Darüber hinaus bietet die
Unterbringung von Flüchtlingen ebenfalls Möglichkeiten, dem Leerstand zu
begegnen. Die Gesellschaft hat 12 Wohnungen für die Unterbringung von
Flüchtlingen an den Landkreis vermietet.
Außerdem besteht nach wie vor ein verhaltener Optimismus
für die touristische Nutzung des Concordiasees und damit verbunden, die Möglichkeit
der Vermietung von Ferienwohnungen für potenzielle Gäste.
Die Gesellschaft hat 2012 und 2013 ein Sanierungskonzept
erarbeiten lassen und mit den Banken und den Gesellschaftern einen
Schuldenschnitt verhandelt.
Außerdem hat die Stadt Aschersleben am 17. April 2013
den Beschluss (Nr. 484/13) gefasst, auf die Erstattung der Zins- und
Tilgungsleistungen für das der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer
Heimstätte“ gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt 592.138,67 Euro zu
verzichten.
Mit der Umsetzung des Sanierungskonzeptes konnte die
Vermögens,- Finanz- und Ertragslage stabilisiert werden. Vom Wirtschaftsprüfer
wurde bestätigt, dass die Gesellschaft in der Lage war, 2015 und auch bis zum
Ende der Prüfung, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
Für den Zeitraum bis 2019 ist aus Sicht der
Wirtschaftsprüfer die Zahlungsfähigkeit unter den Prämissen des
fortgeschriebenen Sanierungskonzeptes grundsätzlich gewährleistet. Die
Finanzlage bleibt jedoch weiterhin angespannt.
Ab 2020 ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft bei
Umsetzung der Planungsprämissen, insbesondere der Instandhaltungskosten, nur
gewährleistet, wenn es gelingt, die Kapitaldienstbelastung ab 2018 auf maximal
5% pro Jahr zu begrenzen. Die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere die
Liquiditätsausstattung und Ertragskraft der Gesellschaft, wird in künftigen
Jahren maßgeblich durch die Mietpreisentwicklung sowie die Entwicklung des
Leerstandes beeinflusst.
Grundsätzlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe
ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu
verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „GÖKEN POLLAK und PARTNER Treuhandgesellschaft
mbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschluss zum 31.12.2015 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer
Heimstätte“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer
Heimstätte“,
a) den
Jahresabschluss zum 31.12.2015 festzustellen,
b) den
Aufsichtsrat und den Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten
und
c) dafür zu stimmen, dass der Jahresfehlbetrag
in Höhe von 216,12 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.