Das Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (Flurbereinigungsbehörde)
beabsichtigt im o.g. Verfahren mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes
den Verlauf der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Aschersleben, Gemarkung
Aschersleben und der Stadt Falkenstein/Harz, Gemarkungen Ermsleben und
Reinstedt auf einem Teilabschnitt zwischen dem Reinstedter Weg und der
Bundesstraße 185 zweckentsprechend zu ändern. Diese Änderung betrifft zugleich
die Kreisgrenze zwischen dem Salzlandkreis und dem Landkreis Harz.
Im
betroffenen, ausschließlich landwirtschaftlich genutzten, Gebietsteil verläuft
die Gemarkungsgrenze zwischen den Gemarkungen Aschersleben, Ermsleben und
Reinstedt. Die alte Gemarkungsgrenze ist örtlich nicht mehr erkennbar. Durch
die Neuzuteilung im Flurbereinigungsverfahren sind die alten Flurstücksgrenzen
und damit auch die Eigentumsgrenzen nicht mehr vorhanden.
Der alte und
neue Grenzverlauf ist in den als Anlage beigefügten Lageplänen dargestellt.
Im Interesse
einer neuen sinnvollen Flurstückeinteilung sowie zur Anpassung an die
vorhandenen Nutzungsstrukturen und topografischen Gegebenheiten ist es daher
zweckmäßig, den Verlauf der Gemarkungsgrenzen zu verändern.
Nach § 58 (2)
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) können Gemeindegrenzen durch den
Flurbereinigungsplan geändert werden, soweit es wegen der Flurbereinigung
zweckmäßig ist. Die vorgesehene Änderung der Gemeindegrenzen bedarf der
Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Wird einer Änderung
zugestimmt, verständigt die Flurbereinigungsbehörde die zuständige
Kommunalaufsichtsbehörde. Für die Zustimmung zur Änderung der Kreisgrenzen sind
die jeweiligen Kreistage zuständig.
Bei der
Neuzuteilung des gesamten Verfahrensgebietes wurden die eingebrachten
Flächenanteile der beteiligten Gemarkungen jeweils zugrunde gelegt und adäquat
berücksichtigt. Die Flächenbilanz weist für alle beteiligten Gemarkungen
Gebietsvergrößerungen aus, welche insbesondere aus dem Ergebnis der
Neuvermessung des gesamten Verfahrensgebietes resultieren.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Änderung eines Abschnittes der Gemeindegrenze
(zugleich Kreisgrenze) zwischen der Stadt Aschersleben und der Stadt
Falkenstein/Harz im Rahmen der Flurbereinigung Vorharz Ost 2, Salzlandkreis
7.106, wird zugestimmt.