Die Stadt Aschersleben ist
Alleingesellschafterin der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft
mbH. Der Gesellschafterin obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen
Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafterin.
Geprüft wurde der Jahresabschluss der
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH zum 31.12.2015 von der
"KWP Revision GmbH" Berlin. Es wurde gemäß § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob
die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen
durchgeführt worden sind.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt
und deshalb konnte am 08. April 2016 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt werden.
Zum Geschäftsjahr 2015:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum
Stichtag 31.12.2015 einen Jahresüberschuss in Höhe von 588,1 Tsd. EUR (Vorjahr
Jahresüberschuss 122,1 Tsd. EUR) aus.
Das Jahresergebnis wurde insbesondere von den
Veränderungen der Ertragswerte der Mietgrundstücke beeinflusst. Der
Niederstwert-Test führte im Berichtsjahr zu außerplanmäßigen Abschreibungen von
147 Tsd. EUR (Vj. 424 Tsd. EUR), dem andererseits Erträge aus Wertaufholungen
(Zuschreibungen) von 447 Tsd. EUR (Vj. 231 Tsd. EUR) gegenüberstehen.
Im Geschäftsjahr 2015 wurden pro m² Wohnfläche
21,19 EUR (Vorjahr 25,89 EUR) in die Instandhaltung und Sanierung von
Wohngebäuden investiert. Es erfolgten insbesondere energetische Sanierungen und
Komplettsanierungen des Bestandes. Insgesamt wurden Investitionen von 1,6 Mio.
EUR getätigt. Schwerpunkte waren die Objekte Staßfurter Höhe 44-50 und Gottfried-August-Bürger-Straße 4 sowie
Konstantin Ziolkowski-Str. 10-14.
Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung
haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 106 Tsd. EUR auf ca. 11.847 Tsd. EUR verringert.
Außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 147 Tsd. EUR (Vorjahr 424 Tsd. EUR)
erfolgten gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB für verschiedene Objekte wegen Abriss
bzw. dauerhafter Wertminderung. Demgegenüber konnten für sieben Objekte
Zuschreibungen von 447 Tsd. EUR aufgrund gestiegener Ertragswerte vorgenommen
werden.
Das Bilanzvolumen hat sich gegenüber dem Vorjahr
um ca. 1,4 Mio. EUR (1,6%) auf 85,3 Mio. EUR (Vorjahr 86,7 Mio. EUR)
vermindert. Die Eigenkapitalquote von 62,6% ist als sehr gut einzuschätzen und
ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. (Vorjahr 61,0 %).
Konstatiert wird eine, im Vergleich zu den
Vorjahren gesunkene Leerstandsquote von 9,4%.
Zum Vergleich die Leerstandsquoten aus: 2014_11,1%
2013_10,8%. 2012_12,4%, und 2010_12,6%.
Per 31.12.2015 verwaltet die Gesellschaft 2.966
eigene Wohnungen (Vorjahr 3.005), davon waren 280 WE des eigenen Wohnungsbestandes
nicht vermietet (Vorjahr 332 WE).
Die Durchschnittsmiete (Netto-Kaltmiete) betrug
2015 pro m² und Monat 4,55 EUR.
Zum Vergleich: 2014 _ 4,47 / 2013_ 4,40 / 2012_
4,32 / 2010_4,21 (jeweils in EUR pro m² und Monat ).
Im Juni 2012 wurde gemeinsam mit der Stadtwerke
Aschersleben GmbH die Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH als
Tochtergesellschaft gegründet. Diese Gesellschaft weist ebenfalls ein positives
Jahresergebnis per 31.12.2015 in Höhe von 7,7 Tsd. EUR aus.
Die Erteilung des uneingeschränkten
Bestätigungsvermerkes von Seiten der Wirtschaftsprüfer ist erfolgt. Es sind aus
dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, der Geschäftsführung und dem
Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine
Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „KWP Revision GmbH “ geprüfte und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss
zum 31.12.2015 der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH
wird zur Kenntnis genommen.
- Der
Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH
a) den
Jahresabschluss zum 31.12.2015 festzustellen,
b) den
Aufsichtsrat und die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten
und
c) dafür
zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 588.145,02 Euro in die
Position „Andere Gewinnrücklagen“ einzustellen ist.