Beschluss: ungeändert beschlossen

Der „Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben - EBA“ wurde am 1. Januar 2002 auf Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes LSA gegründet. Zweck des Eigenbetriebes ist die ordnungsgemäße Erfüllung der den Kommunen nach den wasserrechtlichen Vorschriften obliegenden Abwasserbeseitigungsaufgaben. Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes  LSA sowie anderer gesetzlicher Vorschriften (Eigenbetriebsgesetz, Betriebssatzung) entscheidet der Stadtrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2015 von Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, Magdeburg. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Deshalb konnte am 31. Mai 2016 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2015:

 

Vorab sei angemerkt, dass sich der wirtschaftliche Rahmen für den „Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben - EBA“ besser darstellt als branchenüblich. Die realistische und bedarfsgerechte Planung der Kläranlage und anderer Abwasseranlagen hat zu vergleichbar niedrigen Gebührensätzen für die Abwasserentsorgung geführt, die für 2015 bei einer Abwassergebühr von 2,90 EUR pro m³ und einer Niederschlagswassergebühr von 2,32 EUR je volle 5m² bebauter oder befestigter Grundstücksfläche lagen.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt für das Jahr 2015 mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 425,1 Tsd. EUR (Vorjahr 266,5 Tsd. EUR) ab. Eine wesentliche Ursache für die positive Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist die Zuführung zur Rückstellung für Kostenüberdeckung in Höhe von lediglich 4 Tsd. EUR (im Vorjahr erfolgte eine Zuführung in Höhe von 246 Tsd. EUR).

 

Die Umsatzerlöse sind mit 4,17 Mio. EUR nahezu konstant geblieben. Die Betriebsaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht, um ca. 35 Tsd. EUR (1,0 %) erhöht. Die Abschreibungen blieben mit ca. 1,3 Mio. EUR nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. (Vj. 1,27 Mio. EUR)

 

Die Bilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 274 Tsd. EUR (0,61 %) und beträgt nunmehr 45,1 Mio. EUR.

 

Zu den wesentlichen, im Jahr 2015 fertig gestellten Baumaßnahmen, gehörten der Kanalbau im Ortsteil Schackstedt, konkret die Verlegung eines Regenwasserkanals in den Straßen "Marktring" und "Bullenwinkel".

In der Ausführung befinden sich die Kanalsanierung des Mischwasserkanals sowie der Neubau eines Regenwasserkanals in den Straßen "Über dem Wasser" und "Kiethof".

 

Alle Baumaßnahmen wurden planmäßig ausgeschrieben und öffentlich vergeben.

 

Der Gesamtumfang der Investitionen betrug im Geschäftsjahr ca. 465 Tsd. EUR (im Vorjahr 1,05 Mio. EUR).

 

Das Eigenkapital hat sich in der Summe um ca. 364 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr erhöht und beträgt nunmehr 28,0 % (Vj. 27,0 %) der Bilanzsumme. Die Höhe wird als angemessen bewertet.

 

Vom Jahresergebnis 2015 ist vorgesehen, wie bereits in den vergangenen Jahren auch, einen Betrag in Höhe von 61.239,36 EUR planmäßig als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Aschersleben abzuführen und den per 31.12.2015 verbleibenden Betrag in Höhe von 363.890,49 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Vom Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird festgestellt.
  2. Das Jahresergebnis in Höhe von 425.129,85 EUR wird mit einem Betrag von 61.239,36 EUR an die Stadt Aschersleben abgeführt und mit 363.890,49 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.