Im Jahr 2001 hat der Stadtrat aufgrund einer Empfehlung des
seinerzeitigen Wirtschaftsprüfers des Bauwirtschaftshofes beschlossen, die mit
Grabfeldern versehenen Teilflächen des Friedhofsgrundstücks Schmidtmannstraße
an die Stadt zurück zu übertragen, um eine Aufteilung der vereinnahmten
Friedhofsunterhaltungsgebühren auf die jeweilige Grabnutzungsdauer zu
vermeiden, die seinerzeit dazu geführt hätte, dass die Stadt dem BWH jährlich
das sich aus der Aufteilung ergebende Defizit hätte erstatten müssen.
Da jedoch auch die Stadt Aschersleben seit dem Jahr 2013 ihren Haushalt
nach doppischen Grundsätzen zu führen hat, und zudem der Bauwirtschaftshof den
städtischen Friedhof in der Schmidtmannstraße und die Friedhöfe auf den
Ortsteilen mit Ausnahme der rückübertragenen Teilflächen des Friedhofs in der
Schmidtmannstraße sowie der auf Kirchengrund befindlichen Friedhöfe in Westdorf
und Winningen in seinem Anlagevermögen hat, empfiehlt es sich, diese
entsprechenden Teilflächen des Friedhofs Schmidtmannstraße an den BWH wieder zurück
zu übertragen.
Dies gilt um so mehr, als der BWH seit Jahren die für mehrere Jahre im
voraus vereinnahmten Friedhofsunterhaltungsgebühren entsprechend der
bilanzrechtlichen Vorschriften auf die Laufzeiten der jeweiligen Nutzungsdauern
aufteilt, ohne dass sich für die Stadt Aschersleben hieraus eine jährliche
Zuschussverpflichtung ergeben hätte.
Es wird daher empfohlen, der Rückübertragung der mit Grabfeldern belegten
Teilflächen des Grundstücks Schmidtmannstraße, Flur 84, Flurstück 30, die
Zustimmung zu erteilen, zumal die übrigen Teilflächen des Flurstücks, auf denen
sich im wesentlichen die Friedhofswege und Freiflächen befinden, bereits
Bestandteil des Anlagevermögens des Bauwirtschaftshofes sind.
Dafür spricht auch, dass auch die Friedhofskapelle, die auf einem anderen
Flurstück des Friedhofs Schmidtmannstraße errichtet wurde, bereits Anlagevermögen
des BWH darstellt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,
die in der Anlage beigefügte 2. Änderung der Vereinbarung über die Absicherung
der Tätigkeit des Bauwirtschaftshofes der Stadt Aschersleben zu unterzeichnen.