Im Jahr 2001 hat der Stadtrat aufgrund einer Empfehlung des seinerzeitigen Wirtschaftsprüfers des Bauwirtschaftshofes beschlossen, die mit Grabfeldern versehenen Teilflächen des Friedhofsgrundstücks Schmidtmannstraße an die Stadt zurück zu übertragen, um eine Aufteilung der vereinnahmten Friedhofsunterhaltungsgebühren auf die jeweilige Grabnutzungsdauer zu vermeiden, die seinerzeit dazu geführt hätte, dass die Stadt dem BWH jährlich das sich aus der Aufteilung ergebende Defizit hätte erstatten müssen.

 

Da jedoch auch die Stadt Aschersleben seit dem Jahr 2013 ihren Haushalt nach doppischen Grundsätzen zu führen hat, und zudem der Bauwirtschaftshof den städtischen Friedhof in der Schmidtmannstraße und die Friedhöfe auf den Ortsteilen mit Ausnahme der rückübertragenen Teilflächen des Friedhofs in der Schmidtmannstraße sowie der auf Kirchengrund befindlichen Friedhöfe in Westdorf und Winningen in seinem Anlagevermögen hat, empfiehlt es sich, diese entsprechenden Teilflächen des Friedhofs Schmidtmannstraße an den BWH wieder zurück zu übertragen.

 

Dies gilt um so mehr, als der BWH seit Jahren die für mehrere Jahre im voraus vereinnahmten Friedhofsunterhaltungsgebühren entsprechend der bilanzrechtlichen Vorschriften auf die Laufzeiten der jeweiligen Nutzungsdauern aufteilt, ohne dass sich für die Stadt Aschersleben hieraus eine jährliche Zuschussverpflichtung ergeben hätte.

 

Es wird daher empfohlen, der Rückübertragung der mit Grabfeldern belegten Teilflächen des Grundstücks Schmidtmannstraße, Flur 84, Flurstück 30, die Zustimmung zu erteilen, zumal die übrigen Teilflächen des Flurstücks, auf denen sich im wesentlichen die Friedhofswege und Freiflächen befinden, bereits Bestandteil des Anlagevermögens des Bauwirtschaftshofes sind.

 

Dafür spricht auch, dass auch die Friedhofskapelle, die auf einem anderen Flurstück des Friedhofs Schmidtmannstraße errichtet wurde, bereits Anlagevermögen des BWH darstellt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die in der Anlage beigefügte 2. Änderung der Vereinbarung über die Absicherung der Tätigkeit des Bauwirtschaftshofes der Stadt Aschersleben zu unterzeichnen.