Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Ernennung der Kameraden Christoph Voigt und Hartmut Beck unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte wird erforderlich, nachdem die bisherigen Amtszeiten ablaufen.

Nach erfolgter Wahl am 18.03.2016 wurde der Kamerad Christoph Voigt in seiner Funktion als Ortswehrleiter und der Kamerad Hartmut Beck in seiner Funktion als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Aschersleben durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt.

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören. Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung beider Kameraden aus fachlicher Sicht zugestimmt.


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Christoph Voigt, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter und des Kameraden Hartmut Beck, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Aschersleben mit Wirkung ab 01.01.2017, für die Dauer von 6 Jahren.