Die Ernennung der Kameraden Christoph Voigt und Hartmut Beck unter
Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte wird erforderlich, nachdem
die bisherigen Amtszeiten ablaufen.
Nach erfolgter Wahl am 18.03.2016 wurde der Kamerad Christoph Voigt in
seiner Funktion als Ortswehrleiter und der Kamerad Hartmut Beck in seiner
Funktion als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Aschersleben
durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt.
Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor
Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören. Seitens des Kreisbrandmeisters wurde
der Ernennung beider Kameraden aus fachlicher Sicht zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in seiner
heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Christoph Voigt, unter Berufung in
das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter und des Kameraden
Hartmut Beck, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum
stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Aschersleben mit Wirkung ab
01.01.2017, für die Dauer von 6 Jahren.