Die Ascanetz
GmbH hat sich im Zuge des Brückenneubaus der „Pferde-Eine“ Brücke entschieden,
die zum Teil noch bestehende Freileitung auf Grund des schlechten Zustandes im
„Bäckerstieg“ für die Stromversorgung abzurüsten.
Die bestehende
Straßenbeleuchtungsanlage ist verschlissen und wird derzeit ebenfalls noch über
diese Freileitung betrieben. Die Leuchten sind an Holzmasten befestigt, deren
Standsicherheit gefährdet ist.
Um die
Möglichkeit der Koordinierung des Tiefbaus für beide Maßnahmen nutzen zu
können, wird vorgeschlagen, die Straßenbeleuchtungsanlage außerplanmäßig in
diesem Jahr zu errichten.
Die
erforderlichen Mittel für die Finanzierung sollen aus der Buchungsstelle
„Straßenbeleuchtung Askanierstraße“ verwendet werden. Der Bau dieser
Beleuchtungsanlage wird damit auf ein späteres Jahr verschoben
Die Straßenbeleuchtungsanlage
in der Straße „Bäckerstieg“wird im Abschnitt zwischen dem Hohlweg und der
Askanierstraße erneuert.
Die
Kabelverlegung für die Beleuchtungsanlage wird koordiniert mit der Verlegung
der Stromversorgungskabel.
Die Ascanetz
GmbH beteiligt sich an den Erdarbeiten durch Nutzung eines gemeinsamen
Kabelgrabens. Dadurch werden beidseitig Kosten gespart.
Eine
gleichmäßige Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsanlagen wird durch den Bau
von LED-Leuchten erreicht.
Die
Kostenschätzung für den Bau der Straßenbeleuchtungsanlage beträgt ca. 55.000,-
EUR.
Der
Bäckerstieg dient überwiegend dem Zu- und Abgangsverkehr der anliegenden
Grundstücke und ist daher entsprechend der gültigen
Straßenausbaubeitragssatzung als eine Anliegerstraße einzustufen.
Die
anliegenden Grundstückseigentümer werden nach der derzeit gültigen
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Aschersleben gemäß § 5 Abs. (2) 1 b mit
65 % an den Herstellungskosten beteiligt.
Die
Bürgerversammlung findet am 31. Mai 2016 um 17.00 Uhr im Bestehornhaus statt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Die
Straßenbeleuchtungsanlage in der Straße „Bäckerstieg“ wird erneuert.
- Die
Finanzierung wird aus der Buchungsstelle „Straßenbeleuchtung Askanierstraße“
gesichert.
- Die
Kosten der Baumaßnahme werden entsprechend der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) in der zur Zeit
gültigen Fassung auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt.
- Es
werden keine Vorausleistungen erhoben.