Beschluss: ungeändert beschlossen

In der Sitzung des Stadtrates vom 28.09.2011 wurde die Übertragung des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung durch radio hbw beschlossen (Beschluss-Nr. 304/11).

 

Nach Informationen von radio hbw sind die Radiosendungen über die Stadtratssitzungen der Stadt Aschersleben zu einem festen Programmpunkt geworden und erfreuen sich einer sehr großen Beliebtheit bei den Zuhörern. Vielfach wurde von den Hörern an radio hbw die Bitte um Sendemitschnitte herangetragen.

 

Um dieser Bitte nachkommen zu können, hat radio hbw den Antrag gestellt, die Aufzeichnungen der Stadtratssitzungen in die Mediathek von radio hbw einzustellen (vgl. Anlage). Von der Mediathek können Programmmitschnitte von interessierten Hörern heruntergeladen werden.

 

Die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse regelt sowohl Tonübertragungen als auch Tonaufzeichnungen. Derzeit erfolgt mit Zustimmung des Stadtrates der Stadt Aschersleben eine zeitversetzte Tonübertragung des öffentlichen Teils der Stadtratssitzungen am jeweils dem auf die Sitzung des Stadtrates folgenden Wochentag.

 

Über eine Tonaufzeichnung von radio hbw, die über diese Übertragung hinausgeht, wurde vom Stadtrat bislang kein Beschluss gefasst. Für eine Einstellung dieser Tonübertragung des öffentlichen Teils der Stadtratssitzungen des Stadtrates als Tonaufzeichnung in die Mediathek von radio hbw ist somit ein weiterer Stadtratsbeschluss erforderlich.

 

Um den Überblick über die Stadtratssitzungen zu behalten, die über die Mediathek von radio hbw frei heruntergeladen werden können, ist es sinnvoll, die Einstellung der Aufzeichnungen der Stadtratssitzungen in die Mediathek von radio hbw auf drei Monate zu befristen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.             Dem Lokalrundfunk Harz-Börde-Welle e. V. (radio hbw) wird neben der Übertragung des öffentlichen Teils der Sitzungen des Stadtrates der Stadt Aschersleben auf radio hbw die widerrufliche Erlaubnis erteilt, diese Übertragungen als Aufzeichnungen in unveränderter Form in die Mediathek des radio hbw einzustellen.

 

2.             Nach einer Frist von 3 Monaten sind die in die Mediathek von radio hbw eingestellten Aufzeichnungen der Stadtratssitzungen der Stadt Aschersleben von radio hbw aus der Mediathek zu entfernen.