Ziele der Kooperationsvereinbarung

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Aschersleben am 08.05.2013 wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen den Städten Seeland, Falkenstein/Harz und Aschersleben beschlossen. Diese Vereinbarung ist am 01.06.2013 in Kraft getreten.

 

Ziel der Vereinbarung ist es unter anderem, das im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet vorhandene Entwicklungspotenzial der Städte Seeland, Falkenstein/Harz und Aschersleben nicht nur zu sichern, sondern auch zu qualifizieren und auszubauen und dabei die vielfältigen Verflechtungsbeziehungen zwischen den Städten auf eine vertragliche Grundlage zu stellen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Funktionen der Stadt Aschersleben als Mittelzentrum, der Stadt Falkenstein/Harz als Bindeglied zum Harz und als bedeutendes touristisches Ziel im Harz sowie der Stadt Seeland als Tourismus-, Gewerbe- und Wissenschaftsstandort.

 

Die Kooperationsvereinbarung ist bereits eine Vielzahl konkreter praktischer Auswirkungen, die im Rahmen der alljährlichen Vorstellung der Ziele im Stadtrat der Stadt Aschersleben vorgestellt werden.

 

Erweiterung der Kooperationsvereinbarung

Die Vereinbarung wurde auch in der Öffentlichkeit positiv zur Kenntnis genommen und seit dem Juni 2015 gibt es Gespräche mit der Stadt Arnstein über die Aufnahme in die bestehende Kooperationsvereinbarung.

 

Die Stadt Arnstein ist ein Bindeglied zum Mansfelder Land und ein Tourismusstandort mit der Forschungsstätte für Frühromantik und dem Novalismuseum, die das bisherige Vertragsgebiet sinnvoll ergänzen und nach Süden hin abrunden würde.

 

Jede Kommune hat Stärken, die für die jeweils andere Kommune von Nutzen sein können. Diese Synergieeffekte stärken die Region über Kreisgrenzen hinweg und nützen auch den Bürgern in Aschersleben, Falkenstein/Harz, Seeland und Arnstein. Vor dem Hintergrund rückläufiger Einwohnerzahlen, enger werdender finanzieller Spielräume ist es sinnvoll, die Kräfte der Städte zu bündeln.

Aschersleben (Salzlandkreis) besteht aus der Kernstadt und elf Ortsteilen. Falkenstein/Harz (Harzkreis) besteht aus sieben, Seeland (Salzlandkreis) aus sechs Ortsteilen und Arnstein (Landkreis Mansfeld-Südharz) aus zwölf Ortschaften.

 

Das im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet vorhandene Entwicklungspotenzial der nun vier Vertragspartner soll auf einer vertraglichen Grundlage gefestigt, qualifiziert und ausgebaut werden.

 

Ziel des erweiterten Städteverbundes ist es auch weiterhin, die wichtige Funktion der Stadt Aschersleben als Mittelzentrum langfristig zu sichern und zu stärken. Gleichzeitig soll die Funktion der Stadt Falkenstein/Harz als Bindeglied zum Harz und als bedeutendes touristisches Ziel, aber auch als Gewerbe- und Wirtschaftsstandort ausgebaut und zum Wohle der Vertragspartner weiterentwickelt werden. Das Gleiche gilt für die Stadt Seeland als Tourismus-, Gewerbe- sowie Wissenschafts- und Forschungsstandort und für die Stadt Arnstein als Bindeglied zum Mansfelder Land sowie als Tourismusstandort und als Standort der Forschungsstätte für Frühromantik und des Novalismuseums den Städteverbund.

 

Die Stabilisierung der grundzentralen Versorgungseinrichtungen in den derzeit zwei Grundzentren ist für die Vertragspartner ebenfalls von besonderer Bedeutung.

 

Änderungen der Kooperationsvereinbarung

Der Vertragstext wurde in der Präambel sowie in den §§ 1 und 2 um die Stadt Arnstein ergänzt. Das Wappen der Stadt Seeland wurde ausgetauscht und ein neutrales Wappensymbol für die Stadt Arnstein ergänzt.

 

Des Weiteren wurden in den §§ 1 und 2 des Vertrages  Regelungen zur Stabilisierung der grundzentralen Versorgungseinrichtungen der derzeitigen Grundzentren Ermsleben und Hoym   aufgenommen.

 

In § 3 Ziffer 7 des Vertrages wurde als ein erstes verbindendes Kooperationsprojekt die geplante touristische Radtour „Burgen- und Seenradweg“ aufgenommen. In Ziffer 10 des § 3 wurde der Verwaltungsbereich „Bauwirtschaftshof“ neu aufgenommen. Im Übrigen sind die Handlungsbereiche der Vereinbarung (§ 3), in denen die Vertragsparteien vertrauensvoll zusammenarbeiten, unverändert geblieben. Es handelt sich um folgende Bereiche:

 

1.        Siedlungsentwicklung

2.        Bildung und Ausbildung

3.        Jugend-, Sport- und Freizeiteinrichtungen

4.        Gesundheitsversorgung

5.        Wirtschaft

6.        Einzelhandel

7.        Tourismus

8.        Kultur

9.        Verkehr

10.   Kommunalverwaltung

 

In § 4 des Vertrages wurde ergänzt, dass der Wortlaut der Vereinbarung auf den jeweiligen Internetpräsentationen veröffentlicht werden kann.

 

Bei der Vereinbarung zur Zusammenarbeit handelt es sich auch weiterhin um eine Willensbekundung der Vertragsparteien, die keine unmittelbaren Verpflichtungen der vertragschließenden Städte nach sich ziehen.

 

Zur besseren Lesbarkeit wurde der Vertragstext (Anlage 1) insgesamt überarbeitet. Dieser soll in dieser kompletten Neufassung beschlossen werden.

 

Um die vorgenommenen Änderungen am Vertragstext aus dem Jahr 2013 nachvollziehen zu können, ist in der Anlage 2 die Kooperationsvereinbarung vom 01.06.2013 mit farbiger Darstellung der Änderungen beigefügt.

 

Die Stadträte der Stadt Aschersleben wurden im Ausschuss für Kommunale Beziehungen bzw. jetzt im Ausschuss für Recht, Ordnung und Kommunales regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen der Verhandlungen unterrichtet.

 

Die nun vorliegende Kooperationsvereinbarung wurde inhaltlich zwischen dem Oberbürgermeister und den Bürgermeistern am 21.03.2016 abschließend beraten.

 

Diese Kooperationsvereinbarung wird in allen vier beteiligten Städten mit dem gleichen Wortlaut in die jeweiligen Stadtratssitzungen eingebracht.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die in der Anlage 1 beigefügte „Kooperations-vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen den Städten Aschersleben, Falkenstein/Harz, Seeland und Arnstein zu unterzeichnen