Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.

 

Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind der Erfolgsplan, der Vermögensplan, der Finanzplan,

der Investitionsplan und die Stellenübersicht.

 

Übereinstimmend mit dem Runderlass des Ministeriums des Innern vom September 1999 obliegt die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes dem Gemeinderat. Der Wirtschaftsplan ist gemäß  §16 KVG LSA dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.

 

Für den Wirtschaftsplan 2016 haben sich Änderungen an der Erfolgsplanung und der Stellenübersicht ergeben, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes noch nicht bekannt waren und somit nicht berücksichtigt werden konnten.

 

Grund ist der Abschluss eines Pflegevertrages mit der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH ab Juli 2016.

 

Zur Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Vorbericht hinzugefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Dem Erfolgsplan 2016 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.155.700 Euro zugestimmt.

2.      Dem Vermögensplan 2016 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 266.435 Euro zugestimmt.

3.      Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2016 wird auf 250.000 Euro festgesetzt.