Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: /, Enthaltungen: /

1. Am 07. 01. 2016 erhielt die Stadt Aschersleben eine Spende in Höhe von 1.281,63 Euro von Christian und Ines Ruchhöft, Marie-Brosin-Weg 12, 32351 Sternwede. Diese Spende soll ausschließlich für die Ortsfeuerwehr Drohndorf zur Beschaffung einer Atemschutznotfalltasche verwendet werden. Nach der Einschätzung des Ordnungsamtes ist diese Anschaffung für die Ortsfeuerwehr Drohndorf als durchaus sinnvoll zu betrachten, da hierdurch eine schnelle Hilfe für Atemschutzgeräteträger gewährleistet wird.

 

2. Das Kuratorium von Ramdohr’s milder Stiftung hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2015 beschlossen, dem Bereich „Streetwork“ im Geschäftsbereich des Amtes für Soziales, Jugend und Vereinsförderung eine finanzielle Zuwendung für das Jahr 2016 in Höhe von 2.000 Euro zukommen zu lassen. Mit dieser Zuwendung sollen in Not geratene Jugendliche und junge Familien unterstützt werden. Auch dem Frauenhaus der Stadt Aschersleben sollen auf der Grundlage des o. g. Beschlusses für das Jahr 2016  2.000 Euro zugewendet werden. Mit dieser Spende soll Frauen und Kindern geholfen werden, die insbesondere Opfer häuslicher Gewalt geworden sind.

 

Mit dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.

 

Abweichend hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss übertragen.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht übersteigt.

 

Die nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot) mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.


Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende für die Ortsfeuerwehr Drohndorf in Höhe von 1.281,63 EUR.

 

2.       Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der finanziellen Zuwendung von Ramdohr’s milder Stiftung in Höhe von 2.000 Euro für den Bereich „Streetwork“ und genehmigt den Verwendungszweck (Unterstützung in Not geratener Jugendlicher und junger Familien/Streetwork) sowie weiterer 2.000 Euro für das Frauenhaus  sowie den entsprechenden Verwendungszweck (Hilfe und Unterstützung für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.)


Ja                        Nein                   Enthaltungen

10                        -                           -