Sitzung: 23.03.2016 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0268/16
1. Am 07. 01. 2016 erhielt die
Stadt Aschersleben eine Spende in Höhe von 1.281,63 Euro von Christian und Ines
Ruchhöft, Marie-Brosin-Weg 12, 32351 Sternwede. Diese Spende soll
ausschließlich für die Ortsfeuerwehr Drohndorf zur Beschaffung einer
Atemschutznotfalltasche verwendet werden. Nach der Einschätzung des Ordnungsamtes
ist diese Anschaffung für die Ortsfeuerwehr Drohndorf als durchaus sinnvoll zu
betrachten, da hierdurch eine schnelle Hilfe für Atemschutzgeräteträger
gewährleistet wird.
2.
Das Kuratorium von Ramdohr’s milder Stiftung hat in seiner Sitzung am
5. Oktober 2015 beschlossen, dem Bereich „Streetwork“ im Geschäftsbereich des
Amtes für Soziales, Jugend und Vereinsförderung eine finanzielle Zuwendung für
das Jahr 2016 in Höhe von 2.000 Euro zukommen zu lassen. Mit dieser Zuwendung
sollen in Not geratene Jugendliche und junge Familien unterstützt werden. Auch
dem Frauenhaus der Stadt Aschersleben sollen auf der Grundlage des o. g.
Beschlusses für das Jahr 2016 2.000 Euro
zugewendet werden. Mit dieser Spende soll Frauen und Kindern geholfen werden,
die insbesondere Opfer häuslicher Gewalt geworden sind.
Mit
dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die
Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der
Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und
Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die
Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.
Abweichend
hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung
bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen
beschließenden Ausschuss übertragen.
Gemäß
§ 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz-
und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen
und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert
10.000 Euro nicht übersteigt.
Die
nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass
über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52
Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die
schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben
werden müssten und das Projekt (Angebot) mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert
werden kann.
Beschlussvorschlag:
1. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss
beschließt die Annahme der Spende für die Ortsfeuerwehr Drohndorf in Höhe von
1.281,63 EUR.
2. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt
die Annahme der finanziellen Zuwendung von Ramdohr’s milder Stiftung in Höhe
von 2.000 Euro für den Bereich „Streetwork“ und genehmigt den Verwendungszweck
(Unterstützung in Not geratener Jugendlicher und junger Familien/Streetwork)
sowie weiterer 2.000 Euro für das Frauenhaus
sowie den entsprechenden Verwendungszweck (Hilfe und Unterstützung für
Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.)
Ja Nein Enthaltungen
10 - -