Mit Wirkung zum November 2015 ist das Meldegesetz des Landes
Sachsen-Anhalt außer Kraft getreten.
Seit diesem Zeitpunkt gelten im Lande Sachsen-Anhalt die Regelungen des
Bundesmeldegesetzes.
Da § 1 Abs. 4 Buchstabe a) der Zweitwohnungssteuersatzung noch auf das
Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt verweist, ist die Satzung daher entsprechend
abzuändern.
Es wird um Zustimmung zur Vorlage gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben
über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.