Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: /, Enthaltungen: 3

Die Stadt Aschersleben ist die 100% -ige Gesellschafterin der OptimAL GmbH. Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften hat die Gesellschafterin den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Jahresergebnisses zu entscheiden.

Weiterhin haben der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafterin. Im Geschäftsjahr 2014 gab es einen Wechsel bei der Geschäftsführung. Herr Hans-Georg Pannwitz war bis 13. Februar 2014 als Geschäftsführer der OptimAL GmbH tätig. Ab 13. Februar 2014 übernahm Frau Carmen Giebelhausen diese Aufgabe.

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2014 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “PricewaterhouseCoopers AG“ Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Magdeburg. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 23. Dezember 2015 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. Aufgrund des Ausfalls der Buchhalterin und Neueinarbeitung eines externen Büros (DATA Treuhand GmbH und Co. KG, Aschersleben) kam es zu einer Verzögerung der Bereitstellung prüffähiger Jahresabschlussunterlagen. Dies führte dazu, dass die Gesellschaft ihren Verpflichtungen gemäß § 325 HGB zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses per 31.12.2014 nicht fristgerecht nachkommen konnte. Darauf wurde im Prüfbericht vom Wirtschaftsprüfer hingewiesen.

Zum Geschäftsverlauf:

Das Geschäftsjahr 2014 wurde mit einem Jahresfehlbetrag von 46,4 Tsd. EUR abgeschlossen. Die Betriebsleistung der Gesellschaft (Umsatzerlöse plus sonstige betriebliche Erträge) verringerte sich im Berichtsjahr um 12 Tsd. EUR trotz gestiegener Besucherzahlen und Preissteigerungen in den Umsatzerlösen auf 1.232 Tsd. EUR. Da die Betriebsaufwendungen, insbesondere durch umstrukturierungsbedingt höhere Personalaufwendungen (Abfindungen, Mindestlohn) um 62 Tsd. EUR zunahmen, verringerte sich das Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr um 74 Tsd. EUR.

Im Ergebnis finden ertragswirksame Zuschüsse der Stadt Aschersleben in Höhe von 550 Tsd. EUR (im Vorjahr 560 Tsd. EUR) Berücksichtigung. Ohne Berücksichtigung des Betriebskosten-zuschusses erzielte die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 596 Tsd. EUR (Vorjahr 533 Tsd. EUR)

Wie auch in den Vorjahren waren die Zuschüsse notwendig, denn die Umsatzerlöse allein reichten nicht aus, die insgesamt angefallenen Kosten zu kompensieren.

Die Wirtschaftsprüfer sehen die Ursachen für die erforderlichen Zuschüsse hauptsächlich in den im Verhältnis zu den Umsatzerlösen zu hohen Fixkosten begründet. Die zu geringen Einnahmen werden von den Prüfern vor allem auf die geringe Kaufkraft in der Region und die nicht kostendeckenden Vereins- und Schulsportveranstaltungen zurückgeführt.

Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 1,2 % gestiegen und betrugen ca. 626,8 Tsd. EUR (Vorjahr 619,4 Tsd. EUR). Zur Umsatzsteigerung wurden Marketingmaßnahmen sowie zielgruppenorientierte Angebote umgesetzt.

Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um 87 Tsd. EUR bzw. 15,3 % verringert. Auf der Aktivseite sanken das Anlagevermögen aufgrund der Abschreibungen und das Umlaufvermögen. Auf der Passivseite nahmen hauptsächlich die Verbindlichkeiten und das Eigenkapital aufgrund des Jahresfehlbetrages ab.

Die Liquidität wurde auch im Geschäftsjahr 2014 durch die regelmäßige Zahlung des Betriebskostenzuschusses gewährleistet. Die Wirtschaftsprüfer weisen im Bestätigungsvermerk darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der weiteren finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafterin abhängig ist.

Abschließend ist festzustellen, dass im Prüfbericht keine Gründe zu entnehmen sind, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2014 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „PricewaterhouseCoopers AG“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2014 der OptimAL GmbH, Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der OptimAL GmbH

a)                  den Jahresabschluss zum 31.12. 2014 festzustellen,

b)                 den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer Hans-Georg Pannwitz und die Geschäftsführerin Carmen Giebelhausen für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten und

c)                   den Jahresfehlbetrag in Höhe von 46.409,83 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.


Ja                        Nein                   Enthaltungen

5                          -                           3