Sitzung: 23.03.2016 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: /, Enthaltungen: 3
Vorlage: VI/0264/16
Die Stadt
Aschersleben ist die 100% -ige Gesellschafterin der OptimAL GmbH. Aufgrund des
Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften hat die Gesellschafterin
den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Jahresergebnisses
zu entscheiden.
Weiterhin
haben der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung bei ordnungsgemäßer Tätigkeit
einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafterin. Im Geschäftsjahr 2014
gab es einen Wechsel bei der Geschäftsführung. Herr Hans-Georg Pannwitz war bis
13. Februar 2014 als Geschäftsführer der OptimAL GmbH tätig. Ab 13. Februar
2014 übernahm Frau Carmen Giebelhausen diese Aufgabe.
Geprüft wurde
der Jahresabschluss zum 31.12.2014 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
“PricewaterhouseCoopers AG“ Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Magdeburg.
Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 23.
Dezember 2015 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. Aufgrund
des Ausfalls der Buchhalterin und Neueinarbeitung eines externen Büros (DATA
Treuhand GmbH und Co. KG, Aschersleben) kam es zu einer Verzögerung der
Bereitstellung prüffähiger Jahresabschlussunterlagen. Dies führte dazu, dass
die Gesellschaft ihren Verpflichtungen gemäß § 325 HGB zur Aufstellung und
Offenlegung des Jahresabschlusses per 31.12.2014 nicht fristgerecht nachkommen
konnte. Darauf wurde im Prüfbericht vom Wirtschaftsprüfer hingewiesen.
Zum
Geschäftsverlauf:
Das
Geschäftsjahr 2014 wurde mit einem Jahresfehlbetrag von 46,4 Tsd. EUR
abgeschlossen. Die Betriebsleistung der Gesellschaft (Umsatzerlöse plus
sonstige betriebliche Erträge) verringerte sich im Berichtsjahr um 12 Tsd. EUR
trotz gestiegener Besucherzahlen und Preissteigerungen in den Umsatzerlösen auf
1.232 Tsd. EUR. Da die Betriebsaufwendungen, insbesondere durch
umstrukturierungsbedingt höhere Personalaufwendungen (Abfindungen, Mindestlohn)
um 62 Tsd. EUR zunahmen, verringerte sich das Betriebsergebnis gegenüber dem
Vorjahr um 74 Tsd. EUR.
Im Ergebnis
finden ertragswirksame Zuschüsse der Stadt Aschersleben in Höhe von 550 Tsd.
EUR (im Vorjahr 560 Tsd. EUR) Berücksichtigung. Ohne Berücksichtigung des
Betriebskosten-zuschusses erzielte die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von
596 Tsd. EUR (Vorjahr 533 Tsd. EUR)
Wie auch in
den Vorjahren waren die Zuschüsse notwendig, denn die Umsatzerlöse allein
reichten nicht aus, die insgesamt angefallenen Kosten zu kompensieren.
Die
Wirtschaftsprüfer sehen die Ursachen für die erforderlichen Zuschüsse
hauptsächlich in den im Verhältnis zu den Umsatzerlösen zu hohen Fixkosten
begründet. Die zu geringen Einnahmen werden von den Prüfern vor allem auf die
geringe Kaufkraft in der Region und die nicht kostendeckenden Vereins- und
Schulsportveranstaltungen zurückgeführt.
Die
Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 1,2 % gestiegen und betrugen ca.
626,8 Tsd. EUR (Vorjahr 619,4 Tsd. EUR). Zur Umsatzsteigerung wurden
Marketingmaßnahmen sowie zielgruppenorientierte Angebote umgesetzt.
Die
Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um 87 Tsd. EUR bzw.
15,3 % verringert. Auf der Aktivseite sanken das Anlagevermögen aufgrund der
Abschreibungen und das Umlaufvermögen. Auf der Passivseite nahmen hauptsächlich
die Verbindlichkeiten und das Eigenkapital aufgrund des Jahresfehlbetrages ab.
Die Liquidität
wurde auch im Geschäftsjahr 2014 durch die regelmäßige Zahlung des
Betriebskostenzuschusses gewährleistet. Die Wirtschaftsprüfer weisen im
Bestätigungsvermerk darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der
weiteren finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafterin abhängig ist.
Abschließend
ist festzustellen, dass im Prüfbericht keine Gründe zu entnehmen sind, dem
Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2014 zu verweigern.
Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
ergab keine Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „PricewaterhouseCoopers AG“
geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschluss zum 31.12.2014 der OptimAL GmbH, Aschersleben wird zur
Kenntnis genommen.
- Der
Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der
OptimAL GmbH
a)
den Jahresabschluss zum 31.12. 2014
festzustellen,
b)
den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer
Hans-Georg Pannwitz und die Geschäftsführerin Carmen Giebelhausen für das
Geschäftsjahr 2014 zu entlasten und
c)
den Jahresfehlbetrag in Höhe von 46.409,83 EUR
auf neue Rechnung vorzutragen.
Ja Nein Enthaltungen
5 - 3