Mit Wirkung zum November 2015 ist das Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außer Kraft getreten.

 

Seit diesem Zeitpunkt gelten im Lande Sachsen-Anhalt die Regelungen des Bundesmeldegesetzes.

 

Da § 1 Abs. 4 Buchstabe a) der Zweitwohnungssteuersatzung noch auf das Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt verweist, ist die Satzung daher entsprechend abzuändern.

 

Es wird um Zustimmung zur Vorlage gebeten.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.


Ja                        Nein                   Enthaltungen

(Keine Abstimmung – 1. Beratung)