Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 10

 

Mit der in Kopie beigefügten Verfügung vom 14. 01. 2016 hat die Kommunalaufsicht von einer Beanstandung der Haushaltssatzung 2015 abgesehen.

 

Bezüglich des in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 28.000.000 Euro hat die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises in Höhe von 22.635.000 Euro die Genehmigung erteilt und in Höhe von 5.365.000 Euro versagt.

 

Da der Liquiditätskreditrahmen nicht in der ursprünglich geplanten Höhe genehmigt worden ist, ist insoweit ein Beitrittsbeschluss des Stadtrates erforderlich, um die Haushaltssatzung 2016 rechtswirksam werden zu lassen.

 

Da die Einschränkung des Liquiditätskreditrahmens keine Auswirkungen auf die geplanten Investitionsmaßnahmen sowie die konsumtiven Ausgaben hat, wird empfohlen, der Verfügung beizutreten.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Aschersleben tritt der Genehmigungsverfügung des Salzlandkreises vom 14. 01. 2016, Az.: 10.15.2.01.00-Ma, zur Haushaltssatzung 2016 der Stadt Aschersleben bei.