Sitzung: 17.02.2016 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: 2
Vorlage: VI/0252/15
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages
sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung
des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung
über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei
ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die
Gesellschafter.
Geprüft wurde der Jahresabschluss
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “Göken Pollak und Partner
Treuhandgesellschaft mbH“ Bremen, Zweigniederlassung Potsdam. Diese Prüfung hat
zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 12. November 2015 der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
In der Aufsichtsratssitzung am 18.
Januar 2016 wurde der Jahresabschluss ausführlich beraten.
Zum Geschäftsjahr 2014:
Aufgrund des tragischen Erdrutsches
2009 auf Nachterstedter Seite des Concordia Sees, sind der See und seine
Uferbereiche nach wie vor weiträumig gesperrt. Damit ist derzeit keine
touristische Nutzung möglich und sämtliche Freizeitaktivitäten und geplanten
Investitionen liegen noch „auf Eis“. Von den Gutachtergruppen zur Ermittlung
der Ursachen für das „Böschungsversagen“ wurden zu öffentlichen Veranstaltungen
die Ergebnisse vorgestellt. Die Grundwasserverhältnisse in den Kippen und den
Grundwasserleitern über und unterhalb der Kohle, insbesondere der hohe Druck im
Grundwasserleiter unter der Kohle waren von besonderer Bedeutung für das
Entstehen des Unglücks. Nach notwendigen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen im
Rutschungsgebiet wurde für das Nordufer „Schadeleben“ eine zeitlich und
räumlich eingeschränkte touristische Nutzung in der Saison 2017 in Aussicht
gestellt.
Zur Ertragslage:
Die Umsatzerlöse beliefen sich
ähnlich wie im Vorjahr auf insgesamt 65,5 Tsd. EUR (Vorjahr 63,0 Tsd. EUR) Den
höchsten Anteil am Gesamtumsatz erzielten wieder die Parkplatzgebühren mit ca.
30,2 Tsd. EUR (im Vorjahr 24,9 Tsd. EUR).
Das Geschäftsjahr 2014 schließt mit
einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.224,90 EUR ab (im Vorjahr 10.719,52 EUR).
Die Bilanzsumme erhöhte sich um ca. 20 Tsd. EUR und beträgt nunmehr 1,71 Mio.
EUR.
Das in der Bilanz ausgewiesene
Eigenkapital der Gesellschaft verminderte sich durch den Jahresfehlbetrag
leicht auf 826 Tsd. EUR und ist mit 48,2% (Anteil an der Bilanzsumme) als gut
einzuschätzen. Allerdings wird es auch weiterhin notwendig sein, Zuschüsse von
Seiten der Gesellschafter zur Sicherung der Liquidität zu leisten.
Die Zuschüsse der Gesellschafter
betrugen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr ca. 248,4 Tsd. EUR (im Vorjahr 206,5
Tsd. EUR). Davon hat die Stadt Aschersleben 2014 einen anteiligen Betrag von
14,6 Tsd. EUR geleistet (im Vorjahr 12,1 Tsd. EUR).
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
konnte keine Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften,
sowie keine Tatsachen feststellen, die den Fortbestand der Gesellschaft
gefährden. Die Absicherung der Liquidität muss auch weiterhin von den
Gesellschaftern gewährleistet werden. Durch die Verschiebung der touristischen
Nutzung sind zur Aufgabenerfüllung auch künftig Zuschüsse der Gesellschafter
notwendig.
Letztlich sind aus dem Prüfbericht
keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die
Entlastung für 2014 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß
§ 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner
Treuhandgesellschaft mbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Seeland
Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wird zur Kenntnis genommen.
- Der
Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der
Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH
a)
den Jahresabschluss zum 31.12.2014 festzustellen,
b)
den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer Herrn
Hans Strohmeyer sowie die Geschäftsführerin Frau Blanka Metze für das
Geschäftsjahr 2014 zu entlasten und
c)
dafür zu stimmen, dass der Jahresfehlbetrag in
Höhe von 12.224,90 EUR mit dem bestehenden Gewinnvortrag aus Vorjahren
verrechnet wird.
Ja Nein Enthaltungen
6 - 2