Sitzung: 17.02.2016 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: /, Enthaltungen: 6
Vorlage: VI/0254/16
Bezüglich des in § 4 der Haushaltssatzung
festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 28.000.000 Euro
hat die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises in Höhe von 22.635.000 Euro die
Genehmigung erteilt und in Höhe von 5.365.000 Euro versagt.
Da der
Liquiditätskreditrahmen nicht in der ursprünglich geplanten Höhe genehmigt
worden ist, ist insoweit ein Beitrittsbeschluss des Stadtrates erforderlich, um
die Haushaltssatzung 2016 rechtswirksam werden zu lassen.
Da die Einschränkung des Liquiditätskreditrahmens
keine Auswirkungen auf die geplanten Investitionsmaßnahmen sowie die
konsumtiven Ausgaben hat, wird empfohlen, der Verfügung beizutreten.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Aschersleben tritt der Genehmigungsverfügung des Salzlandkreises vom 14. 01. 2016, Az.: 10.15.2.01.00-Ma, zur Haushaltssatzung 2016 der Stadt Aschersleben bei.
Zwischenzeitlich
sind 9 Stadträte (Herr Metzing ab 17.15 Uhr) anwesend.
Ja Nein Enthaltungen
3 - 6