Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 6% neben der Stadt Seeland Mitgesellschafterin der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH.

 

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “Göken Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH“ Bremen, Zweigniederlassung Potsdam. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 12. November 2015 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

In der Aufsichtsratssitzung am 18. Januar 2016 wurde der Jahresabschluss ausführlich beraten.

 

Zum Geschäftsjahr 2014:

Aufgrund des tragischen Erdrutsches 2009 auf Nachterstedter Seite des Concordia Sees, sind der See und seine Uferbereiche nach wie vor weiträumig gesperrt. Damit ist derzeit keine touristische Nutzung möglich und sämtliche Freizeitaktivitäten und geplanten Investitionen liegen noch „auf Eis“. Von den Gutachtergruppen zur Ermittlung der Ursachen für das „Böschungsversagen“ wurden zu öffentlichen Veranstaltungen die Ergebnisse vorgestellt. Die Grundwasserverhältnisse in den Kippen und den Grundwasserleitern über und unterhalb der Kohle, insbesondere der hohe Druck im Grundwasserleiter unter der Kohle waren von besonderer Bedeutung für das Entstehen des Unglücks. Nach notwendigen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rutschungsgebiet wurde für das Nordufer „Schadeleben“ eine zeitlich und räumlich eingeschränkte touristische Nutzung in der Saison 2017 in Aussicht gestellt.

 

Zur Ertragslage:

Die Umsatzerlöse beliefen sich ähnlich wie im Vorjahr auf insgesamt 65,5 Tsd. EUR (Vorjahr 63,0 Tsd. EUR) Den höchsten Anteil am Gesamtumsatz erzielten wieder die Parkplatzgebühren mit ca. 30,2 Tsd. EUR (im Vorjahr 24,9 Tsd. EUR).

 

Das Geschäftsjahr 2014 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.224,90 EUR ab (im Vorjahr 10.719,52 EUR). Die Bilanzsumme erhöhte sich um ca. 20 Tsd. EUR und beträgt nunmehr 1,71 Mio. EUR.

Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft verminderte sich durch den Jahresfehlbetrag leicht auf 826 Tsd. EUR und ist mit 48,2% (Anteil an der Bilanzsumme) als gut einzuschätzen. Allerdings wird es auch weiterhin notwendig sein, Zuschüsse von Seiten der Gesellschafter zur Sicherung der Liquidität zu leisten. 

 

Die Zuschüsse der Gesellschafter betrugen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr ca. 248,4 Tsd. EUR (im Vorjahr 206,5 Tsd. EUR). Davon hat die Stadt Aschersleben 2014 einen anteiligen Betrag von 14,6 Tsd. EUR geleistet (im Vorjahr 12,1 Tsd. EUR).

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte keine Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, sowie keine Tatsachen feststellen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Absicherung der Liquidität muss auch weiterhin von den Gesellschaftern gewährleistet werden. Durch die Verschiebung der touristischen Nutzung sind zur Aufgabenerfüllung auch künftig Zuschüsse der Gesellschafter notwendig.

 

Letztlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2014 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH

 

a)      den Jahresabschluss zum 31.12.2014 festzustellen,

 

b)     den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer Herrn Hans Strohmeyer sowie die Geschäftsführerin Frau Blanka Metze für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten und

 

c)      dafür zu stimmen, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.224,90 EUR mit dem bestehenden Gewinnvortrag aus Vorjahren verrechnet wird.