Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: /, Enthaltungen: /

1. Die OPTI Dienstleistungs GmbH will die Kreativwerkstatt mit 4.500 EUR unterstützen. Mit dieser Spende sollen die von der Kreativwerkstatt angebotenen Arbeitsgemeinschaften in Form von Honoraren, Materialkosten und der Beschaffung notwendiger Ausstattungen unterstützt werden.      

 

2. Der Rabenturm wurde in den neunziger Jahren denkmalgerecht saniert. Er wird neben dem Stumpfen Turm am häufigsten im Rahmen von Stadtführungen besichtigt. Es ist erforderlich, diese historische Bausubstanz zu unterhalten. Eine solche Unterhaltungsmaßnahme wurde Ende November / Anfang Dezember 2015 durchgeführt. Die Aussichtsplattform wurde neu abgedichtet. In diesem Zuge wurde der Wasserspeier zum Nachbargrundstück geschlossen und das Gefälle so verändert, dass nun das Regenwasser insgesamt zur Promenadenseite über den vorhandenen Wasserspeier abgeleitet wird. Der Förderkreis „Restaurierung und Erhaltung der historischen Stadtbefestigungsanlagen von Aschersleben e.V.“ erklärte sich bereit, die Kosten, welche sich auf 2.350,00 EUR belaufen, für diese Maßnahme zu übernehmen. Ein symbolischer Scheck wurde am 04.12.2015 durch den Vorsitzenden des Förderkreises, Frank Hüttepohl, übergeben.

 

3. Das Kuratorium von Ramdohr’s milder Stiftung habt in seiner jüngsten Sitzung am 5. Oktober 2015 dem Bereich „Streetwork“ im Geschäftsbereich des Amtes für Soziales, Jugend und Vereinsförderung einen finanzielle Zuwendung in Höhe von 2.000 Euro zukommen zu lassen. Mit dieser Zuwendung sollen in Not geratene Jugendliche und junge Familien unterstützt werden.

 

Mit dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.

 

Abweichend hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss übertragen.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht übersteigt.

 

Die nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot) mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.


Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende für die Kreativwerkstatt in Höhe von 4.500 EUR.

 

2.       Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende für die Unterhaltungsarbeiten am Rabenturm in Höhe von 2.350 EUR.

 

3.       Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende von Ramdohr’s milder Stiftung in Höhe von 2.000 EUR für die Unterstützung in Not geratener Jugendlicher und junger Familien/Streetwork.


Stadtrat Marius Fischer nimmt  ab 17.40 Uhr in Vertretung von Stadtrat Yves Metzing an der Sitzung teil, somit sind 10 Ausschussmitglieder anwesend.

 


Ja                        Nein                   Enthaltungen

10                        -                           -