Gemäß § 11 Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG) wird
die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen gemeinsam vom Land, den
Landkreisen, den Eltern und den Gemeinden aufgebracht. Die dafür entstehenden
Kosten ergeben sich aus den Vereinbarungen, die nach § 11a KiFöG zwischen den Einrichtungsträgern
und dem Landkreis als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe
abzuschließen sind. Die Stadt hat hierzu ihr Einvernehmen zu erteilen.
Grundlage für die an die Träger auszuzahlenden Beträge sind dann die jeweils ermittelten
Pro/Platz/Kosten und die monatlich betreuten Kinder.
Nach den der Stadt nunmehr vorliegenden Ergebnissen der
Entgeltverhandlungen sind an die freien Träger für das Jahr 2015
Defiziterstattungen in einer Höhe von
insgesamt 8.558.350,30
EUR
auszuzahlen. Dafür standen entsprechend der
Haushaltsplanung 8.219.800,00 EUR
zzgl. einer Rückstellung für Nachforderungen der Träger aus Vorjahren in
Höhe von 110.864,80
EUR
mithin gesamt 8.330.664,80
EUR
zur Verfügung. Die Nachzahlungen an die Träger beliefen
sich auf ./. 150.788,90 EUR
sodass für die Defiziterstattung im Jahr 2015 letztlich
nur 8.179.875,90 EUR
zur Verfügung standen. Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag
von 378.474,40 EUR
der überplanmäßig zur Verfügung zu stellen ist.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Aufwendung
für die Defizitausgleiche im Bereich Kindertageseinrichtungen in Höhe von 378.474,40 EUR.