Beschluss: geändert beschlossen

Gemäß § 11 Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG) wird die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen gemeinsam vom Land, den Landkreisen, den Eltern und den Gemeinden aufgebracht. Die dafür entstehenden Kosten ergeben sich aus den Vereinbarungen, die nach     § 11a KiFöG zwischen den Einrichtungsträgern und dem Landkreis als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe abzuschließen sind. Die Stadt hat hierzu ihr Einvernehmen zu erteilen. Grundlage für die an die Träger auszuzahlenden Beträge sind dann die jeweils ermittelten Pro/Platz/Kosten und die monatlich betreuten Kinder.

 

Nach den der Stadt nunmehr vorliegenden Ergebnissen der Entgeltverhandlungen sind an die freien Träger für das Jahr 2015 Defiziterstattungen in einer Höhe von

insgesamt                                                                                                      8.558.350,30 EUR

auszuzahlen. Dafür standen entsprechend der Haushaltsplanung         8.219.800,00 EUR

zzgl. einer Rückstellung für Nachforderungen der Träger aus Vorjahren in

Höhe von                                                                                                          110.864,80 EUR

mithin gesamt                                                                                               8.330.664,80 EUR

zur Verfügung. Die Nachzahlungen an die Träger beliefen sich auf      ./. 150.788,90 EUR 

sodass für die Defiziterstattung im Jahr 2015 letztlich nur                     8.179.875,90 EUR

zur Verfügung standen. Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag von                 378.474,40 EUR

der überplanmäßig zur Verfügung zu stellen ist.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Aufwendung für die Defizitausgleiche im Bereich Kindertageseinrichtungen in Höhe von 378.474,40 EUR.