Sitzung: 11.11.2015 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0232/15
Der Aschersleber
Kunst- und Kulturverein (AKKU) e. V. betreibt seit 1993 den Grauen Hof als
Keimzelle eines Kunstquartiers. Mit dem laufenden Kulturfördervertrag
unterstützt die Stadt Aschersleben bis Ende 2016 mit 11.000 Euro p. a. die
inhaltliche Arbeit des Vereins. Hierüber unterstützt die Stadt Aschersleben
folgende Projekte:
·
«
Lebensart – Sinnreich und Cyberspace »
·
« Die
Wüste lebt »
·
«
Junge europäische Kultur »
·
«
Blues & Jazz – Festival »
·
«
Filmclub im Grauen Hof » und
·
«
Hinterm Horizont – Grenzenlos ».
Darüber hinaus
wird ihm auch ein Investitionszuschuss in Höhe von 11.700 Euro für verschiedene
Teilprojekte (beispielsweise Umstellung des Heizungssystems/BHKW,
energiesparende Beleuchtung/LED und LES), die darüber hinaus auch vom Land
Sachsen-Anhalt über die Zuteilung der Lotterieerträge aus der „Glücksspirale“
unterstützt werden, gewährt.
Die vorgelegte
Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 weist Ausgaben für Strom, Gas,
Wasser sowie Schmutzwasser in Höhe von 40.265,57 Euro aus. Für die
Versicherungen (Gebäude, Feuer, Einbruch, Diebstahl, Sturm, Glas, Haftpflicht,
Kraftfahrzeug) des Grauen Hofes hat der AKKU 6.176,69 Euro ausgeben. Diverse
Wartungskosten (Heizung, Feuerwehr-Hauptmelder, Regeltechnik, Sicherheitstechnik-Alarmanlage,
Feuerlöscher, Schornsteinreinigung, Hausmeisterleistungen) bezifferte der
Verein auf 19.489,03 Euro.
Diesen stehen
Einnahmen aus den Vermietungen der Räumlichkeiten des Grauen Hofes in Höhe von 17.339, 49 Euro gegenüber. Somit waren
durch den Verein 49.524,26 Euro für die Betriebskosten des Grauen Hofes zu
schultern. Unter Berücksichtigung der Haushaltsausgabereste des Vorjahres
sollte dem Verein ein Betriebskostenzuschuß in Höhe von 29.395,00 Euro gewährt werden. Dies entspräche einem städtischen
Betriebskostenzuschuss von weniger 60 v. H. aller zu Buche schlagenden
Betriebskosten.
Für das laufende
Haushaltsjahr sollten dem AKKU auf der Grundlage der Abrechnung aus dem Vorjahr
Abschläge in Höhe von maximal 25.000 Euro auf die anfallenden Betriebskosten
gewährt und im kommenden Jahr nach Vorlage aller Rechnungen „spitz“ abgerechnet
und auf Beschluss des Kultur-, Bildungs-
und Sozialausschusses ggfs. ein Nachschlag bis zur Höhe des diesjährigen
Vom-Hundert-Satzes gewährt werden. Diese Bezuschussung der Betriebskosten ist
nicht befriedigend und sollte durch eine neue vertragliche Gestaltung des
Verhältnisses zwischen dem Aschersleber Kunst- und Kulturverein (AKKU) e. V.
und der Stadt Aschersleben mit der Gewährung eines feststehenden jährlichen
Zuschussbetrages auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt werden. Bei
dieser Gelegenheit könnte darüber hinaus noch einen Reihe weiterer Fragen im
Zusammenhang mit dem Grauen Hof und dem AKKU neu geregelt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, dem Aschersleber Kunst- und Kulturverein
(AKKU) e. V. für den Betrieb des Grauen Hofes
1)
auf der Grundlage der vorliegenden geprüften Abrechnungen für das
Haushaltsjahr 2014 insgesamt einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 29.395,00
Euro zu gewähren,
sowie
2)
für das laufende Haushaltsjahr Abschläge auf die Betriebskosten in Höhe
von maximal 25.000 Euro auszuzahlen.
Abstimmung zur
Vorlage: 4
Ja, 2 Nein, 1 Enth.