Gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz -KiFöG) ist es Aufgabe der Gemeinde die Kostenbeiträge – die zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Salzlandkreis) bedürfen - für alle Kinder die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Aschersleben haben festzusetzen. In diesem Verfahren sind außerdem der Gemeindeelternrat, sowie die Einrichtungsträger anzuhören.

 

Dem Gedanken folgend, dass der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Einrichtungskonzepten auch weiterhin nicht über den Preis geführt wird, gelten die  Kostenbeiträge, für alle Kinder mit gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Aschersleben, unabhängig davon wer Träger der besuchten Einrichtung ist.

 

Letztmalig 2013, mit der Einführung des KiFöG, erfolgte eine Anpassung der Kostenbeiträge im Sinne einer Vereinheitlichung. Dies hatte vereinzelt auch Erhöhungen zur Folge, für die überwiegende Mehrheit der Kinder hatten die seit dem 01. August 2008 feststehenden Kostenbeiträge weiterhin Bestand. Gleichzeitig wurde die bis dahin geltende stundenweise Betreuung im Hort durch eine pauschalierte Regelung ersetzt. Die Neukalkulation der Kostenbeiträge macht sich erforderlich, weil:

a)      sich  die Veränderungen des Mindestpersonalschlüssels bislang noch nicht ausgewirkt haben,

b)     die uneingeschränkte Einführung des Ganztagsanspruchs zu einer Erhöhung der Personalaufwendungen führt und

c)      sich seit dem 01. August 2008 Kostensteigerungen im Personal-  bzw. Sachkostenbereich ergeben haben.

 

Grundlage für die vorgeschlagenen Varianten 2 und 3 ist die Rückkehr zur stundenweisen Staffelung der Betreuungszeiten im Hortbereich. Diese Änderung ist dem in § 3 Abs. 6 KiFöG enthaltenen Recht der Eltern geschuldet, den täglichen Betreuungsbedarf gemäß ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen zu wählen.

 

Die Anlage 2 zu dieser Vorlage enthält die Kalkulation der Kostenbeiträge.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Festsetzung der Kostenbeiträge für Kinder mit gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Aschersleben zum 01. Januar 2016 entsprechend der Variante 2.


(keine Abstimmung – 1. Beratung der Vorlage)